10 Thesen zur gemeinsamen EU-Agrarpolitik


Ost-Agrarminister legen zehn Thesen zur gemeinsamen EU-Agrarpolitik vor

Die Agrarminister der fünf neuen Bundesländer haben sich gestern Abend in Potsdam auf zehn Thesen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 verständigt.

Die Ausgaben für die europäische Agrarpolitik umfassen rund 40 Prozent des EU-Haushalts. Durch den Brexit sowie durch zusätzliche Aufgaben der EU verstärkt sich der Druck auf den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen und hier insbesondere auf den EU-Agrarhaushalt. Es geht darum, die Finanzmittel für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum weiterhin zielgerichtet einzusetzen und gerecht zu verteilen. Die künftige GAP muss so ausgestaltet sein, dass ihr europäischer Mehrwert deutlich sichtbar und sie für die Gesellschaft als wichtiges, über die Landwirtschaft hinauswirkendes Förderinstrument wahrgenommen wird.

Die zehn Thesen zur künftigen gemeinsamen europäischen Agrarpolitik lauten:

1. Die heimische Landwirtschaft ist nicht ersetzbar.
Eine aktive Landwirtschaft vor Ort sichert die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln. Die Erzeugung regionaler Produkte dient dem Klimaschutz und stärkt das Vertrauen der Verbraucher in die Landwirtschaft. Sie sichert die Bewirtschaftung der Flächen und trägt so zur Pflege und zum Erhalt der Kulturlandschaft bei. Regional verankerte landwirtschaftliche Unternehmen prägen das Dorfleben mit und bieten berufliche Chancen in Form von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.

2. Staatliche Verantwortung für den Erhalt einer regional verankerten Landwirtschaft
Zunehmende globale Herausforderungen gehen einher mit strukturellen Anpassungsprozessen. Veränderte Märkte, Auflagen zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen bezüglich Klimawandel und nachhaltiger Entwicklungen sowie hohe nationale Standards erhöhen den Wettbewerbsdruck auf die hiesige Landwirtschaft. Gleichzeitig steigen die Anforderungen und Erwartungen an die Landwirtschaft als „Dienstleister“ für die Gesellschaft. Um die hohen Standards in Europa erfüllen zu können, brauchen die Unternehmen Unterstützung.

3. Differenzierte Stärkung der Ländlichen Räume fortsetzen
Die GAP nach 2020 muss weiter dazu beitragen, die Entwicklungspotenziale ländlicher Regionen zu nutzen, um sie auch im Zuge des demografischen Wandels als attraktive Lebens- und Wirtschaftsräume zu erhalten und zu stärken. Auch in der neuen Förderperiode muss die EU-Förderung flächendeckend für alle Regionen fortgesetzt werden. Darüber hinaus müssen die Möglichkeiten für eine regionale Differenzierung gestärkt werden.

4. Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen
Ein Zwei-Säulen-Modell der GAP ermöglicht risikobezogene und umweltbezogene Zahlungen an die Landwirtschaft und ist für die Zeit nach 2020 zielorientiert zu entwickeln. In beiden Säulen gilt, dass landwirtschaftliche Unternehmen dafür Gelder erhalten, dass sie Leistungen für die Gesellschaft erbringen. Für das Verständnis der Bevölkerung ist es wichtig, die öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft deutlicher sichtbar zu machen. Die Halbzeitberichte zur Wasserrahmenrichtlinie und zur EU-Biodiversitätsstrategie zeigen übereinstimmend, dass die gesetzten Ziele in beiden Bereichen ohne wesentliche zusätzliche Anstrengungen vieler Akteure nicht realisiert werden können. Hierbei spielt die Landbewirtschaftung eine wichtige Rolle. Der bisherige Ansatz, zusätzliche betriebliche Aufwendungen für die Erbringung öffentlicher Leistungen auszugleichen, wird diesen Zielen derzeit nicht gerecht. Deshalb müssen diesbezüglich Anreizkomponenten entwickelt werden.

5. Die GAP als Instrument zur Einkommensstützung und Diversifizierung für die Landwirtschaft
Im Unterschied zu anderen Wirtschaftsbereichen sind die Einkommen der Beschäftigten in der Landwirtschaft auch in den ostdeutschen Ländern vergleichsweise niedrig und unterliegen starken jährlichen, zumeist schwer beinflussbaren markt- und witterungsbedingten Schwankungen. Die Direktzahlungen tragen dazu bei, den Betrieben die nötige Planungssicherheit und Stabilität zu geben. Vor dem Hintergrund, dass in den ostdeutschen Ländern im Unterschied zu vielen anderen Regionen in Europa sich der weit überwiegende Anteil der ca. 143.000 in der Landwirtschaft Beschäftigten Lohnarbeitskräfte sind, ist es wichtig, diese Arbeitsplätze in den strukturschwachen Regionen in Ostdeutschland nicht zu gefährden.

6. Keine betriebsgrößenabhängigen Nachteile für nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe
Landwirtschaftsbetriebe, unabhängig von ihrer Betriebsform und -größe, sind bei ihrer Produktion auf jeden Hektar Landwirtschaftsfläche angewiesen und tragen mit jedem Hektar zur Arbeitsplatzsicherung und damit auch zur nachhaltigen Entwicklung in den ländlichen Räumen bei. Jeder Hektar ist letztlich gleich viel wert, es gibt keine betriebsgrößenabhängige Staffelung bei den Umweltleistungen. Eine Kappung der Direktzahlungen in Abhängigkeit von der Flächenausstattung der Landwirtschaftsunternehmen wird von den ostdeutschen Ländern abgelehnt. Der Mittelplafonds und die Entscheidung zu Degression oder erste Hektare müssen in den Bundesländern verbleiben.

7. Marktbedingungen für die Landwirtschaft verbessern
Zunehmende Markt- und Preisschwankungen gefährden die landwirtschaftlichen Unternehmen und den Wirtschaftszweig Landwirtschaft insgesamt. Die Unterstützung der Branche ist zu qualifizieren, indem Erzeuger in der Wertschöpfungskette gestärkt sowie freiwillige Instrumente zum Risikomanagement entwickelt werden und in Krisensituationen auf EU-Ebene schneller und flexibler reagiert wird. Ein Mindestmaß an Marktordnung ist beizubehalten.

8. Klima-, Tier-, Natur- und Umweltschutz liegen in der Mitverantwortung des landwirtschaftlichen Sektors
Die Weiterentwicklung einer guten fachlichen Praxis und die Verknüpfung der Agrarzahlungen mit der Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimaschutz, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz muss in einer GAP nach 2020 fortbestehen. Kooperativer Umweltschutz, Agrarumweltmaßnahmen sowie innovative Projekte sollen über die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum unterstützt werden. Hier besteht die Möglichkeit, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und entsprechende Förderschwerpunkte zu setzen. Die GAP muss den Mitgliedstaaten und Regionen mehr Flexibilität überlassen, ihre Art der Landwirtschaft in einem einheitlichen Wettbewerbsrahmen zu unterstützen.

9. Modernisierung der Landwirtschaft und Vereinfachung der GAP
Um den gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden und um den europäischen Mehrwert der GAP weiter zu steigern, sind stabile landwirtschaftliche Unternehmen notwendig. Ihre Leistungsfähigkeit darf nicht durch eine überbordende Bürokratie geschmälert werden. Bestehende Potenziale für Innovationen und Umsetzung neuester wissenschaftlicher/technischer Lösungen müssen in Landwirtschaft und Agrarverwaltung unterstützt und ausgebaut werden. Die flächendeckende Digitalisierung für die Landwirtschaft und die Ländlichen Räume ist unverzichtbar und muss auf europäischer Ebene deutlich stärker unterstützt werden.

10. Effiziente und ergebnisorientierte Förderverfahren (ELER-Reset)
Die europäische Förderpolitik für die ländlichen Räume soll die Ziele der EU für die ländliche Entwicklung wirksam stützen und zugleich den Mitgliedstaaten und Regionen einen möglichst großen, ausreichend dezentralen Gestaltungspielraum gewähren. Für die künftige Förderperiode ist deshalb eine grundlegende Überarbeitung aller ELER-Regelungen, insbesondere zum Verwaltungs- und Kontrollverfahren, zwingend erforderlich. Hierbei muss der Fokus auf den Erfolg der Europäischen Strategien und die zu erreichenden Ziele gerückt werden.

Schwerin - 14.11.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt