200 Einwendungen gegen Nord Stream 2


Knapp 200 Stellungnahmen und Einwendungen zu Nord Stream 2

Am 31.05. um 23:59 Uhr ist die Frist im Anhörungsverfahren Nord Stream 2 abgelaufen. Seit Beginn des Auslegungsverfahrens am 18. April 2017 sind im Bergamt Stralsund als zuständiger Planfeststellungsbehörde 39 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 158 Einwendungen von Privaten eingegangen. Vier Trägern öffentlicher Belange wurde eine Verlängerung bis einschließlich 14. Juni 2017 gewährt.

Nach einer ersten Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen beziehen sich diese vor allem auf die Inanspruchnahme von Flurstücken für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen. Dabei geht es unter anderem um den Verweis auf andere Standort-Möglichkeiten für diese Maßnahmen. Zweifel an der Notwendigkeit einer Verringerung des Stickstoffeintrags in den Bodden und den Wunsch nach Ausgleich über Ökokonten sowie die Sorge um die Auswirkungen auf die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe. Einige Einwendungen beinhalten Hinweise auf andere mögliche Kompensationsmaßnahmen wie zum Beispiel die Optimierung von Klärwerken.

Insbesondere die anerkannten Naturschutzvereinigungen wie BUND und Nabu verweisen auf in ihren Augen fehlerhafte Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung, in den Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH: die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und dem Artenschutzfachbeitrag.

Hingewiesen wurde auch auf befürchtete eventuelle Beeinträchtigungen des Greifswalder Boddens als Laichgebiet des Herings und eventuelle Konflikte durch die ebenfalls geplante Verlegung eines Seekabels auf dem Grund des Gewässers.
Die Stellungnahmen und Einwendungen werden nun dem Vorhabenträger zugestellt und dieser zur Erwiderung aufgefordert. Der Erörterungstermin ist im Juli, vor Beginn der Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern, vorgesehen.

Hintergrund

Die Nord Stream 2 AG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Erdgashochdruckleitung von der russischen Narva-Bucht durch die Ostsee bis zum deutschen Anlandungspunkt bei Lubmin. Das Unternehmen plant, zwei Leitungen mit einem Durchmesser von ca. 1.200 Millimetern und einer Gesamtlänge von ca. 1.225 km zu verlegen. Die Pipeline soll von Bornholm kommend durch den deutschen Festlandsockel und dann in südwestlicher Richtung im deutschen Küstenmeer durch den Greifswalder Bodden bis zum Anlandepunkt Lubmin 2 verlaufen.

Schwerin - 01.06.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung


Nord Stream 2: Natur- und Umweltschutz am ersten Tag der Erörterung

Am ersten Tag der Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen zur Verlegung der Erdgasleitung Nord Stream 2 durch die Ostsee von Russland nach Deutschland heute (17. Juli 2017) in Stralsund ging es vorrangig um die Stellungnahmen der Organisationen aus den Bereichen Natur- und Umweltschutz.

Erstes Thema war der Vogelschutz. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hatte angeregt, in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ein engeres Bauzeitenfenster festzuschreiben, um Rastvögel wie Seetaucher und Eisenten zu schützen. Die Vorhabenträger entgegneten, dass sich das Bauzeitenfenster an den störempfindlichen Arten im Küstenmeer ausrichten müsse. Die Zahl der Rastvögel in der AWZ sei im fraglichen Zeitraum laut Monitoring-Ergebnissen zufolge sehr gering. Die Beteiligten einigten sich darauf, sich mit dem BfN und dem Staatlichen Amt für Umwelt und Natur (StALU) Vorpommern über eventuell engere Bauzeiten abzustimmen.

Mehrere Fragen und Anregungen hatte das Umweltbundesamt. So fordert es, in einer Genehmigung für Nord Stream 2 den Rückbau und sachgerechte Entsorgung festzuschreiben. Die Investoren hielten dem entgegen, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für eine solche Auflage gebe. Zumal zur Zeit der Außerbetriebnahme in voraussichtlich 50 Jahren neue Erkenntnisse zu erwarten seien. Unter deren Berücksichtigung sollte dann entschieden werden, wie mit der Leitung verfahren werden solle. Das Umweltbundesamt beharrte darauf, den Rückbau jetzt festzuschreiben. „Die Thematik bleibt somit der Abwägung vorbehalten“, erklärte Bergamtsleiter Thomas Triller.

Festgeschrieben werden soll laut Umweltbundesamt auch eine Wasserdruckprüfung der Leitung zur Prüfung der Dichtheit. Die Vertreter der Nord Stream 2 AG verwiesen darauf, dass sowohl die Wasserdruckprüfung als auch eine alternative Prüfvariante mit Luft im Antrag beschrieben worden seien. Nord Stream will sich nach Vorgaben der Behörden für die am besten geeignete Variante entscheiden.

Umfassend diskutiert wurde das Thema Korrosionsschutz der Rohre mit Hilfe von Opfer-Anoden aus Aluminium. Auf die Sorge, das Aluminium könne ins Meerwasser sowie die darin lebenden Organismen übertragen werden, entgegneten die Vorhabenträger: Aluminium sei das am häufigsten vorkommende Metall in unserer Umwelt. So bestehe Ostseesand zu fünf Prozent daraus. Das Aluminium lagere sich als Aluminium-Hydroxid in Form einer gelben Kruste an den Rohren ab, so wie auch am Boden von Aluminium-Schiffen. Es werde nicht ins Meerwasser übergehen. Zudem sei – weltweit - nie nachgewiesen worden, dass sich Aluminium in Fischen oder Meeresfrüchten anreichere. Das treffe auch auf Zink zu, weiterer Bestandteil der Anoden und nach Aluminium zweithäufigstes Metall in der Ostsee.

Auf die Kritik, dass im Nord Stream-Antrag keine Alternative zu dieser Art Korrosionsschutz aufgezeigt werde, verwies der Vorhabenträger darauf, dass Fremdstromanodenanlagen für Offshore-Anlagen nirgends vorgeschrieben, Opferanoden hingegen technisch erprobt und robust seien. Worauf Dr. Nico Nolte vom BSH darauf hinwies, dass man durchaus anstrebe, Betreiber von Offshore-Windparks zum Fremdstromanoden-Korrosionsschutz zu bewegen.

Die Sorge, dass Kunststoffe als Plastikrückstände beim Verschweißen der Rohre bzw. durch Abrieb ins Meerwasser austreten könnten, nannten die Nord-Stream-Vertreter unbegründet. Die Rohre seien komplett von Beton ummantelt.

Auf die Frage, warum nur am Anfang und am Ende der Pipeline Absperreinrichtungen vorgesehen seien, verwiesen die Vorhabenträger auf die „Regelwerke zu Offshore-Leitungen“, die solche Vorrichtungen nur an Einspeise- und Anlandestation verlangten. Im Seegebiet sei dies nicht üblich.

Die Vertreter des Naturschutzbunds (NABU) stellten vor allem die Zahlen und Studien in Frage, mit der der Vorhabenträger die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der neuen Erdgas-Pipeline begründet. Nach den von Nord Stream 2 vorgelegten Szenarien müsse der Rückgang europäischer Gas-Vorkommen, aber auch der Ausstieg aus Kern- und Kohleenergie bei einem Status Quo im Energiebedarf – zumindest mittelfristig – durch Erdgas ausgeglichen werden. Die NABU-Vertreter kritisierten, dass politische Ziele wie das Pariser Klimaschutzabkommen nicht berücksichtigt worden seien. Die Investoren erwiderten, dass sie nicht mit Zielen kalkulieren könnten, deren Erfüllung nicht garantiert sei. Energieversorgung müsse als eine wichtige Säule der Daseinsvorsorge sicher gewährleistet sein, so wie das Energiewirtschaftsgesetz es festschreibe, – und das sei zumindest für die kommenden 20 Jahre in Europa nur mit zusätzlichem Erdgas möglich. Eine Einigung konnte in diesem Punkt nicht erzielt werden. Die Argumente beider Seiten werden nun aufgenommen und in die Entscheidung einfließen.

Gedanken machen sich die NABU-Vertreter um eventuelle Munitionsreste entlang der geplanten Erdgastrasse und deren Beseitigung. Die Investoren sagten daraufhin, dass die Trasse mit Magnetometern und Gravimetern gründlich untersucht worden, die Auswertung aber noch nicht abgeschlossen sei. Sollte der zuständige Munitionsbergungsdienst einen Fund als nicht bergungsfähig einstufen, würde umtrassiert. „Wir schließen zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus, dass gesprengt wird.“ Bergamt und BSH einigten sich mit dem Investor darauf, die Auswertung der Untersuchungen sowie den daraus resultierenden Handlungsplan vor der Entscheidung über die Genehmigung zu erhalten.

Morgen wird die Erörterung fortgesetzt. Etwa 200 Stellungnahmen und Einwendungen zu dem Vorhaben eingegangen.

Nord Stream 2

Die Erdgastrasse soll nahezu parallel zur 2010 verlegten Leitung Nord Stream (1) von den russischen Erdgasfeldern des Jamal-Gebietes auf dem Boden der Ostsee nach Deutschland verlegt werden. Über den Greifswalder Bodden soll sie nach Lubmin und dort so wie Nord Stream (1) an Land geführt werden.

Zahlen & Fakten

Länge: 1200 km Davon durch deutsches Hoheitsgebiet: 85 km Geplante Transportkapazität: 55 Milliarden Kubikmeter/Jahr Konstruktion: Zwei Rohrstränge, jeweils aus von Beton umwandelten Einzelrohren à 12 m Länge Geplante Investitionskosten: 8 Mrd. Euro Genehmigungsverfahren in: Deutschland, Dänemark, Schweden, Finnland, Russland Geplanter Baubeginn: 2018

Schwerin - 17.07.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung


Nord Stream 2: Backhaus sichert Bauern weiterhin Unterstützung zu

Die Bundesverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) möchte Flächen, die innerhalb des Suchraums für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von Nord Stream 2 liegen, im Interesse der Landwirtschaft bis auf Weiteres nur zur Pacht vergeben. Dabei handelt es sich um etwas mehr als 230 Hektar, die für eine Kompromissfindung mit betroffenen Landwirtschaftsbetrieben weiter im Rennen sind

BVVG-Flächen auf Rügen, die außerhalb des Gebietes für Ausgleichsmaßnahmen liegen und in den nächsten Monaten zum Verkauf anstehen, sollen mit Bedacht privatisiert werden. Dies hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble jetzt in einem persönlichen Schreiben an Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zugesichert.

Bundesminister Schäuble reagierte damit auf einen Brief vom Mai, in dem sich Backhaus ihm gegenüber für einen Verkaufsstopp von BVVG-Flächen auf Rügen aussprach. „Ich freue mich, dass mein Einsatz für die Bauern Wirkung gezeigt hat und Berlin meine Sorge um die Zukunft der Landwirte auf Rügen ernst nimmt. Es darf nicht sein, dass hier hochwertiges Ackerland leichtfertig unter den Hammer kommt. Schließlich haben die Landwirte vor Ort eine schwierige Aufbauphase mit hohen Investitionen hinter sich. Das Ergebnis: moderne, leistungsfähige Landwirtschaftsbetriebe, die den internationalen Vergleich nicht scheuen müssen. Werden Flächen in großem Umfang entzogen, sind wirtschaftliche Existenzen bedroht, mit den entsprechenden Folgen für die Region“, so Backhaus.

Gleichwohl verständigten sich die Minister darauf, dass sich die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern als das mit dem Flächenmanagement beauftragte Unternehmen in Einzelfällen besonders betroffener Landwirtschaftsbetriebe an die BVVG wendet, um den konkreten Flächenbedarf anzumelden. Gemeinsam soll dann auf dem Verhandlungswege gezielt nach Lösungen gesucht werden.

Schwerin - 18.07.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt


Erörterung zu Nord Stream 2: Fischer von Pipeline kaum beeinträchtigt

Die Belange der Fischerei sowie der Offshore-Windparkbetreiber standen heute (18. Juli 2017) im Mittelpunkt der Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen zur Verlegung der Erdgasleitung Nord Stream 2 durch die Ostsee von Russland nach Deutschland.

Am zweiten Tag der Erörterung in Stralsund hatte das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Fragen und Anmerkungen zum Schutz der Fischer und Fischbestände vor allem im Greifswalder Bodden. Für die voraussichtlich einjährige Bauzeit sicherten die Vertreter von Nord Stream 2 zu, dass die Bauschiffe auf strengen Routen verkehren würden. Diese würden tagesaktuell mit den Fischern abgestimmt, so dass diese sich bei der Reusen- und Stellnetzfischerei darauf einstellen könnten.

Wenn die Pipeline dann verlegt ist, gäbe es keinerlei Einschränkungen für die Fischer. Die Leitung werde im Boden des Greifswalder Boddens verbaut. Auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), wo die Leitung auf dem Meeresboden aufliegen soll, sei keine Beeinträchtigung zu erwarten. Die Erfahrungen mit der 2010/2011 verlegten Leitung Nord Stream ließen gar auf das Gegenteil schließen: „2013 war die Pipeline vollständig mit Miesmuscheln besetzt, die wiederum Fische anlocken. Die Trasse ist inzwischen zum Lieblingsfanggebiet in der AWZ geworden“, sagte ein von Nordstream beauftragter Meeresbiologe und belegte dies mit Monitoring-Berichten und Videos.

Auf die Nachfrage, ob die Fischer im Bodden nach Bau der Pipeline wie bisher ihre Reusenpfähle in den Grund schlagen könnten, antworteten die Investoren: „Es ist auch unser Interesse, dass die Reusenpfähle nicht die Pipeline gefährden. Unsere Erfahrungen mit Nord Stream lassen auf keinerlei Beeinträchtigungen schließen.“

Auf die Sorge um die Heringsbestände antworteten die Nord-Stream-2-Experten ebenfalls mit den Monitoring-Ergebnissen der bereits vorhandenen Erdgasleitung: Demnach war die Differenz zwischen Heringsfangquote und tatsächlich gefangenem Fisch in deren Baujahr 2010 geringer als in den Jahren davor und danach. Um die Einwanderung der Heringe nicht zu gefährden, soll zudem zwischen 1. Januar und 15. Mai nicht gebaut werden.

Die Forderung des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, das Bauzeitenfenster bis in den Juni zu verlängern, lehnen die Vorhabenträger ab. Das Laichverhalten der Heringe würde durch den Bau nicht beeinflusst, da die Laichstätten mehrere Kilometer abseits der Trasse lägen. Auch auf die Laichaktivitäten habe die erste, nahezu parallel verlaufende Pipeline keinen messbaren Einfluss gehabt. Die Thematik bleibt der Abwägung vorbehalten.

Die Windparkbetreiber um Rügen sorgen sich ebenso wie Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz um die Kabelanbindung der Offshore-Anlagen. Für sechs unterseeische Stromkabel zum Anschluss der Windparks liegt der Planfeststellungsbeschluss vor - und 50 Hertz muss die Termine für die Anbindung einhalten. Abgestimmt werden muss dazu, wie die Stromkabel die Pipeline kreuzen und vor allem der zeitliche Rahmen der Verlegung. Ein Kreuzungsvertrag zwischen beiden Parteien wird zurzeit ausgearbeitet. Die Investoren sicherten auch zu, dass der Verkehr der Bauschiffe abgestimmt werde, da im kommenden Jahr auch der Offshore-Windpark Arkona errichtet werden soll.

Morgen wird die Erörterung fortgesetzt. Gut 200 Stellungnahmen und Einwendungen waren zum Vorhaben Nord Stream 2 eingegangen.

Nord Stream 2

Die Erdgastrasse soll nahezu parallel zur 2010 verlegten Leitung Nord Stream (1) von den russischen Erdgasfeldern des Jamal-Gebietes auf dem Boden der Ostsee nach Deutschland verlegt werden. Über den Greifswalder Bodden soll sie nach Lubmin und dort so wie Nord Stream (1) an Land geführt werden.

Zahlen & Fakten

Länge: 1200 km, davon Durch deutsches Hoheitsgebiet: 85 km Transportkapazität: 55 Milliarden Kubikmeter/Jahr Konstruktion: Zwei Rohrstränge, jeweils aus von Beton ummantelten Einzelrohren à 12 m Länge Investitionskosten: 8 Mrd. Euro Genehmigungsverfahren in: Deutschland, Dänemark, Schweden, Finnland, Russland Geplanter Baubeginn: 2018

Schwerin - 18.07.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung


Abstände der Meer-Pipelines Thema am 3. Erörterungstag zu Nord Stream 2

Am dritten Erörterungstag der Stellungnahmen und Einwendungen zum Bau der Erdgasleitung Nord Stream 2 heute (19. Juli 2017) in Stralsund wurden Fragen und Anmerkungen zur Raumordnung diskutiert.

So ging es unter anderem um den Abstand der bereits vorhandenen Pipeline Nord Stream zur geplanten Leitung Nord Stream 2, der in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unter deutscher Hoheit ca. 1000 Meter betragen soll. Es wurden wegen dieser Flächeninanspruchnahme die Hintergründe der Planung diskutiert.

Der Vorhabenträger begründet den Abstand mit verschiedenen Belangen zum Beispiel des Naturschutzes. Vor allem gehe es aber auch darum, „die Integrität von Nord Stream 1“ nicht zu gefährden“. Die 1000 Meter Abstand seien erforderlich, um für die Verankerungen der Verlegeschiffe genug Platz zu haben, ohne mit deren Ankern die bereits verlegte Leitung zu gefährden.

Im weiteren Verlauf des heutigen Termins wurden zudem Belange der Landesvertedigung erörtert.

Morgen wird die Erörterung fortgesetzt. Gut 200 Stellungnahmen und Einwendungen waren zum Vorhaben Nord Stream 2 eingegangen. Das Bergamt als verfahrensführende Behörde wird die Ergebnisse der Erörterung bei der Entscheidung über den Antrag zum Bau von Nord Stream 2 berücksichtigen. Als Ergebnis der Prüfungen und Abwägung der Interessen können auch Planergänzungen verlangt oder Auflagen erlassen werden. Das Planfeststellungsverfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss durch das Bergamt als Planfeststellungsbehörde.

Nord Stream 2

Die Erdgastrasse soll nahezu parallel zur 2010 verlegten Leitung Nord Stream (1) von den russischen Erdgasfeldern des Jamal-Gebietes auf dem Boden der Ostsee nach Deutschland verlegt werden. Über den Greifswalder Bodden soll sie nach Lubmin und dort so wie Nord Stream (1) an Land geführt werden.

Zahlen & Fakten

Länge: 1200 km, davon Durch deutsches Hoheitsgebiet: 85 km Transportkapazität: 55 Milliarden Kubikmeter/Jahr Konstruktion: Zwei Rohrstränge, jeweils aus von Beton ummantelten Einzelrohren à 12 m Länge Investitionskosten: 8 Mrd. Euro Genehmigungsverfahren in: Deutschland, Dänemark, Schweden, Finnland, Russland Geplanter Baubeginn: 2018

Schwerin - 19.07.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung


Rügens Landwirte tragen Bedenken gegen Ausgleich für Bau der Nord Stream 2-Pipeline vor

Am vierten Tag der Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen zum Bau der Erdgasleitung Nord Stream 2 heute (20. Juli 2017) in Stralsund kamen vor allem die privaten Einwender zu Wort. Sie thematisierten überwiegend die geplanten Ausgleichsmaßnahmen für den Bau von Nord Stream 2.

Zunächst stellte der Vorhabenträger den mehr als 100 zum Termin erschienenen Einwendern die im Planfestellungsantrag aufgeführten Kompensationsmaßnahmen vor. Diese sehen die Aufwertung von Flächen an Land und vor allem die Umwandlung intensiv bewirtschafteter Agrarflächen in extensiv bewirtschaftetes Weideland vor, mit deren der Stickstoff-Eintrag in den Greifswalder Bodden reduziert werden soll.

Neu: Die Maßnahme Mellnitz/Üselitzer Wiek wollen die Projektentwickler nach heutigem Stand zurückstellen. Weiterhin beantragt sind Flächen auf Rügen um den „Ossen“ am Jasmunder Bodden, am Wreecher See, am Lobber See und auf der Insel Schadefähre in der Peene-Mündung. Das sei mehr Fläche als die am Ende benötigten knapp 1000 Hektar, davon 200 bis 300 Hektar Ackerflächen. Der Vorhabenträger geht nach eigenem Bekunden davon aus, die benötigten Flächen auf freiwilliger Basis zu bekommen.

Die Einwender, vor allem betroffene Landwirte und ihre Rechtsanwälte, bemängelten, dass sie nicht wüssten, welche Flächen tatsächlich betroffen seien. Die Investoren stellten eine Konkretisierung der Maßnahmen auch unter Einbeziehung der heutigen Erörterung in Aussicht. Die abschließende Bewertung des – gegebenenfalls zu überarbeitenden - Ausgleichskonzepts obliegt der Planfeststellungsbehörde, dem Bergamt.

Debattiert wurde auch über den Einfluss von Stickstoff auf die Gewässer, den Anteil der Landwirtschaft daran als Verursacher und den grundsätzlichen Sinn der vorgeschlagenen Maßnahmen. Auch die dazu vorgetragenen Argumente aller Seiten fließen in die Abwägung der Planfeststellungsbehörde ein.

Morgen wird die Erörterung fortgesetzt. Gut 200 Stellungnahmen und Einwendungen waren zum Vorhaben Nord Stream 2 eingegangen. Das Bergamt als verfahrensführende Behörde wird die Ergebnisse der Erörterung bei der Entscheidung über den Antrag zum Bau von Nord Stream 2 berücksichtigen. Als Ergebnis der Prüfungen und Abwägung der Interessen können auch Planergänzungen verlangt oder Auflagen erlassen werden.

Nord Stream 2

Die Erdgastrasse soll nahezu parallel zur 2010 verlegten Leitung Nord Stream (1) von den russischen Erdgasfeldern des Jamal-Gebietes auf dem Boden der Ostsee nach Deutschland verlegt werden. Über den Greifswalder Bodden soll sie nach Lubmin und dort so wie Nord Stream (1) an Land geführt werden.

Zahlen & Fakten

Länge: 1200 km, davon Durch deutsches Hoheitsgebiet: 85 km Transportkapazität: 55 Milliarden Kubikmeter/Jahr Konstruktion: Zwei Rohrstränge aus jeweils ca. 100.000 mit Beton ummantelten Einzelrohren à 12 Meter Länge Innendurchmesser: 1,20 Meter Investitionskosten: 8 Mrd. Euro Genehmigungsverfahren in: Deutschland, Dänemark, Schweden, Finnland, Russland Geplanter Baubeginn: 2018

Schwerin - 20.07.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung


Nord Stream 2-Erörterung: Polnische Häfen sorgen sich um Hafenzufahrt

Am fünften Tag der Erörterung zum Bau der Erdgasleitung Nord Stream 2 heute (21. Juli 2017) in Stralsund kamen Vertreter der polnischen Öffentlichkeit sowie polnische Behörden zu Wort. Gegenstand der Erörterung waren u. a. die grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des deutschen Leitungsabschnitts.

Konkrete Einwände brachten die Vertreter der Häfen von Stettin und Swinemünde vor. Sie kritisieren den Plan von Nord Stream 2, die Erdgasleitung in Höhe der Kreuzung mit dem Schifffahrtsweg 20 auf dem Ostseegrund zu verlegen. Damit werde eine Passage zu den beiden polnischen Ostseehäfen für Schiffe mit sehr großem Tiefgang langfristig gesehen nicht mehr möglich. Es wurde gefordert, dass die Leitung in diesem Abschnitt eingegraben wird. Die Vertreter von Nord Stream 2 erwiderten, die Planung der Leitung behindere die Schifffahrt nicht und die Wasserstraße werde auch nach Leitungsverlegung befahrbar sein wie heute.

Ein polnischer Umweltverband sowie die Vertreter einer Reihe polnischer Ministerien und Behörden kritisierten Methodik, Nachvollziehbarkeit und Ergebnisse der vom Vorhabenträger erstellten Umweltverträglichkeitsstudien und forderten die Übermittlung weiterer Unterlagen.

Der Vorhabenträger wies die Rügen zurück und verteidigte seine Umweltplanung; Planung und Unterlagen entsprächen den rechtlichen und fachlichen Vorgaben. Dieser Dissens konnte in der Veranstaltung nicht aufgelöst werden.

Die verfahrensführenden Behörden, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie das Bergamt Stralsund, wiesen die Beteiligten darauf hin, dass behördenseits auf Grundlage der durchgeführten Erörterungen u. a. auch die Vereinbarkeit der Planunterlagen mit deutschem wie auch europäischem Umweltverfahrensrecht abschließend zu prüfen sei.

Nord Stream 2

Die Erdgastrasse soll nahezu parallel zur 2010 verlegten Leitung Nord Stream (1) von den russischen Erdgasfeldern des Jamal-Gebietes auf dem Boden der Ostsee nach Deutschland verlegt werden. Über den Greifswalder Bodden soll sie nach Lubmin und dort so wie Nord Stream (1) an Land geführt werden.

Zahlen & Fakten

Länge: 1200 km, davon Durch deutsches Hoheitsgebiet: 85 km Transportkapazität: 55 Milliarden Kubikmeter/Jahr Konstruktion: Zwei Rohrstränge aus jeweils ca. 100.000 mit Beton ummantelten Einzelrohren à 12 Meter Länge Durchmesser: innen 1,20 Meter, außen 1,50 Meter Investitionskosten: 8 Mrd. Euro Genehmigungsverfahren in: Deutschland, Dänemark, Schweden, Finnland, Russland Geplanter Baubeginn: 2018 Geplante Inbetriebnahme: Ende 2019

Schwerin - 21.07.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung


Nord Stream 2: Ministerium weist Vorwurf der Trickserei zurück

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern wehrt sich gegen den Vorwurf, Schutzgebiete in der Ostsee mit dem Ziel auszuweisen, dem Bau der Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 Vorschub zu leisten. Dr. Jürgen Buchwald, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, stellt klar: „ Das Umweltministerium handelt im Rahmen geltenden Rechts und auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses vom 08. August dieses Jahres.“

Mit dem Bau und Betrieb der Erdgasleitungen sind Eingriffe in die Natur verbunden, die ausgeglichen werden müssen.

Dabei ist naturschutzrechtlich und -fachlich grundsätzlich zwischen

- der Realkompensation nach dem Bundesnaturschutzgesetz (hier gilt nationales Recht)
- und den Kohärenzmaßnahmen für den Ausgleich von Beeinträchtigungen in Natura 2000-Gebieten (hier gelten europarechtliche Vorgaben) zu unterscheiden.

Kompensation

Die mit der Errichtung der Gasleitungen in der Ostsee verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft können erhebliche Beeinträchtigungen verursachen. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.

Das von der Nord Stream 2 AG vorgelegte Kompensationskonzept hat unter anderem die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität im Greifswalder Bodden zum Ziel. Zu diesem Zweck hat die Antragstellerin in den Unterlagen verschiedene Kompensationsvorschläge unterbreitet, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft werden.

In diesem Zusammenhang hat Nord Stream 2 geplant, landwirtschaftliche Flächen für Naturschutzmaßnahmen heranzuziehen. Zwischenzeitlich gibt es Bestrebungen seitens Nord Stream 2, den Bedarf an Ackerflächen deutlich zu reduzieren, in dem auf andere Maßnahmen zurückgegriffen wird. Ziel ist es, zu einem Kompromiss mit den betroffenen Landwirten zu kommen.

Unabhängig von der Kompensation ist die Kohärenz der Maßnahme sicherzustellen.

Kohärenz

Die Nord Stream 2-Leitung soll nach den Plänen der Antragstellerin durch den Greifswalder Bodden verlegt werden. Hierbei handelt es sich um die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1747-301 „Greifswalder Bodden, Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom“ und DE 1749-302 „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ sowie die Europäischen Vogelschutzgebiete DE 1747-402 „Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund“ und DE 1649-401 „Westliche Pommersche Bucht“.

Ergibt die Prüfung der Umweltverträglichkeit, dass ein Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes führen kann, darf es nur dann zugelassen werden, wenn es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist.

Eine im Zusammenhang zu betrachtende Maßnahme ist die aufgrund der Sturmflut notwendige Aufspülung in Lubmin.

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass das betroffene Natura-2000-Netz in seiner Qualität erhalten bleibt.

Die Möglichkeiten für solche marinen Kohärenzmaßnahmen sind in Mecklenburg-Vorpommern sehr begrenzt. Insoweit ist die Erweiterung eines ausgewiesenen Gebietes, in dem die von den Beeinträchtigungen betroffenen marinen Lebensraumtypen vorhanden sind, eine geeignete Maßnahme.

Anders als bei der Kompensation können die Kohärenzmaßnahmen nicht durch Ausgleichszahlungen abgegolten werden.

„Das sollten auch die Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände und auch Politiker der Grünen hier im Land wissen“, so der Staatssekretär abschließend.

Schwerin - 05.09.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt