22. Gewässersymposium


22. Gewässersymposium im Zeichen der EU-Wasserrahmenrichtlinie

„Eine Investition in Gewässer ist eine Investition in die Zukunft“, sagte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus heute in Rostock anlässlich des 22.Gewässersymposiums welches unter dem Motto „Gewässerbewirtschaftung und -entwicklung – Beiträge zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ stand. „Schließlich tragen wir die Verantwortung für nachfolgende Generationen“, so der Minister auf der Veranstaltung, die vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie durchgeführt wurde.

„Unsere Gewässer sind in den letzten drei Jahrzehnten sauberer geworden. Das hat im Wesentlichen damit zu tun, dass wir Investitionen in Höhe von 2,5 Mrd. € in der Abwasserbeseitigung getätigt haben. Die chemische Wasserqualität hat sich damit erheblich verbessert“, führte Backhaus aus.

Zur Umsetzung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurden in Mecklenburg-Vorpommern große Anstrengungen zur Verbesserung des Gewässerzustands, um einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu erreichen, unternommen. So wurden im vergangenen Bewirtschaftungszyklus 2010 bis 2015 für 270 Fördervorhaben mit einer Gesamtinvestition in Höhe von 95 Mio. € Fördermittel in Höhe von 62 Mio. € bereitgestellt. Doch die letzte Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass ca. 97 % der ca. 8.000 km Fließgewässer das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie verfehlen.

„Für die Erfüllung der Umweltziele sind wir gemeinsam gefordert“, betonte der Minister. Der Schwerpunkt liege bei den Oberflächengewässern auf Maßnahmen zur Reduzierung hydromorphologischer Belastungen. Hierzu zählen Maßnahmen wie zum Beispiel das Herstellen der Durchgängigkeit an Querbauwerken und wasserbaulichen Anlagen für aquatische Lebewesen sowie die Verbesserung der Strukturen der Gewässer und ihrer Uferbereiche.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bietet hierbei Unterstützung an – sowohl für investive als auch für konzeptionelle Maßnahmen. In der aktuellen ELER-Förderperiode stehen für Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung ca. 60 Mio. € Euro zur Verfügung. Gemeinden können auf Antrag eine Zuwendung mit einem Fördersatz von 90 % erhalten, wenn sie investive Vorhaben durchführen, die darauf gerichtet sind, einen guten Gewässerzustand zu erhalten, herzustellen oder zu entwickeln. Mit gleichem Fördersatz können auch konzeptionelle Projekte gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise Durchführbarkeitsuntersuchungen, Studien oder Gewässerentwicklungspläne. Außerdem hat das Land 2016 ca. 2.500 ha gewässernaher Flächen von der BVVG erworben. Diese stehen für den zur Maßnahmenumsetzung erforderlichen Grunderwerb zur Verfügung. Im Rahmen der Förderung der Investitionen wird der Flächenerwerb ebenfalls zu 90 % gefördert.

„Mit der Kommunikationsoffensive „MEIN WASSER MV“, die im Juli an der Peene mit dem „Big Jump“ gestartet wurde, wollen wir das Thema der Gewässerrenaturierung und –entwicklung in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Denn Wasser ist Leben und hat ein langes Gedächtnis“, erläuterte Umweltminister Backhaus.

Schwerin - 11.10.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt