Änderungen bei der Schülerbeförderung


Schulgesetz: Änderungen bei der Schülerbeförderung in kreisfreien Städten und Urwahl des Schülersprechers beschlossen

Ministerin Birgit Hesse (SPD): Bei der Schülerbeförderung werden alle Eltern, Schülerinnen und Schüler im Land gleichgestellt

Eltern in den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin werden künftig von den Kosten der Schülerbeförderung befreit, wenn ihre Kinder zur örtlich zuständigen Grundschule mehr als zwei Kilometer und mehr als vier Kilometer bis zur örtlich zuständigen weiterführenden Schule zurücklegen müssen. Außerdem können die Schülersprecherin oder der Schülersprecher künftig direkt gewählt werden. Die Abgeordneten des Landtags haben heute den Weg für entsprechende Änderungen des Schulgesetzes freigemacht.

„Mit der Neuregelung zur Schülerbeförderung werden alle Eltern sowie Schülerinnen und Schüler im Land gleichgestellt“, bekräftigte Bildungsministerin Hesse. „Schülerinnen und Schüler in Rostock und Schwerin haben nicht grundsätzlich kürzere Schulwege oder geringere Fahrtkosten. Wenn sie einen langen Weg zur nächstgelegenen Schule zurücklegen müssen, werden wie in den Landkreisen und den großen kreisangehörigen Städten die Kosten der Schülerbeförderung durch das Land getragen“, so Hesse.

Voraussetzung für die Erweiterung der Beförderungsansprüche auf die Schülerinnen und Schüler in Schwerin und Rostock ist, dass die kreisfreien Städte Schuleinzugsbereiche festlegen. Laut Schulgesetz sind sie dazu verpflichtet. Zu den weiteren Änderungen des Schulgesetzes zählt die Möglichkeit der Urwahl der Schülersprecherin bzw. des Schülersprechers. Damit will das Land den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule stärken.

„Die bisherige Regelung, wonach der Schülerrat einer Schule die Schülersprecherin bzw. den Schülersprecher wählt, hat sich zwar bewährt, wurde in einigen Fällen aber auch als undemokratisch empfunden. Wir wollen weiterhin an der Wahl durch den Schülerrat festhalten. Die Möglichkeit der Direktwahl soll Schülerinnen und Schülern zeigen, dass sie in einer Demokratie gestalten können, wenn sie sich einbringen“, erläuterte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Wenn ein entsprechender Beschluss der Schülervollversammlung vorliegt, dann kann es eine Direktwahl der Schülersprecherin bzw. des Schülersprechers geben“, so Hesse.

Schwerin - 05.04.2017
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur