Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen


Förderung bis 2022 verlängert

„Die Förderung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen ist eine Erfolgsgeschichte; die Nachfrage im Land ist groß“, resümiert Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Auf rund 320.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche – einem Drittel der gesamten Ackerfläche in MV – werden Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUMK) umgesetzt. Landwirte, die ökologische Anbauverfahren, Kulturenvielfalt im Ackerbau, naturschutzgerechte Grünlandnutzung oder umweltschonende Verfahren im Obst- und Gemüseanbau praktizieren, werden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gefördert. „Diesen Landwirten bin ich dankbar für ihren enormen Beitrag zur Erfüllung der Klimaziele, zum Erhalt der Artenvielfalt, zu sauberem Wasser“, sagte Minister Backhaus.

Vor Vertretern des Bauernverbandes gab der Minister gestern bekannt, dass die bis Ende 2021 laufenden Förderungen aller mit den Antragstellern vereinbarten Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) um ein weiteres Jahr verlängert werden und erst Ende 2022 auslaufen.

Derzeit sind bereits 88 Prozent der aus dem ELER für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen verfügbaren 154,5 Millionen Euro ausgeschöpft bzw. über bestehende Verpflichtungen bis zum Ende der Planungsperiode gebunden. Mit der Verlängerung aller Maßnahmen bis 2022 werden weitere ca. 16,5 Millionen Euro benötigt. „Damit sind insgesamt etwa 98 Prozent der gesamten Fördermittel gebunden“, erklärte Till Backhaus.

Neue Anträge sowie Erweiterungs- und Ersetzungsanträge sind aus diesem Grund ausschließlich noch möglich für die Förderung von Blühstreifen und Blühflächen, außerdem für das emissionsarme Ausbringen von Wirtschaftsdüngern sowie für den ökologischen Landbau. Zudem sind Erweiterungsanträge für bereits bestehende Verpflichtungen im ursprünglich vereinbarten Verpflichtungszeitraum zugelassen.

Die Förderung des ökologischen Landbaus und ebenso der Blühstreifenprogramme sieht der Minister „als wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und biologischen Vielfalt im Lande“. Die Förderung der emissionsarmen Ausbringung von Wirtschaftsdünger war erst ab 2017 möglich; die fortgesetzte Förderung dieser Maßnahme solle weiteren Landwirten eine Beteiligung ab 2018 ermöglichen.

„Die bereits eingegangenen fünfjährigen Zahlungsverpflichtungen für alle AUKM werden weiterhin jährlich erfüllt“, versicherte Minister Backhaus. Anträge für Flächenerweiterungen bereits geförderter Betriebe sind noch bis Ende Oktober 2017 möglich.

HINTERGRUND

Seit Beginn der Förderperiode 2015 bis September 2017 wurden 41,2 Millionen Euro für AUK-Maßnahmen an 2819 Zuwendungsempfänger ausgezahlt. Weitere 849 Antragsteller im ökologischen Landbau kommen hinzu. Sie beantragten bisher 148,4 Millionen Euro von insgesamt 167 Millionen Euro Fördermitteln im ökologischen Landbau.

Die landwirtschaftliche Fläche mit geförderten Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im Land liegt bei rund 200.000 Hektar. Hinzu kommen weitere rund 120.000 Hektar Fläche für den ökologischen Landbau.

Schwerin - 24.10.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt