Asylbewerberleistungen


62 Prozent weniger Leistungsempfänger im Jahr 2016

7 783 Personen bezogen zum Jahresende 2016 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie das Statistische Amt weiter mitteilt, waren das 12 549 Leistungsempfänger oder 62 Prozent weniger als 2015.

Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen den Bedarf der Leistungsberechtigten an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Haushaltsgegenständen im notwendigen Umfang, überwiegend in Form von Sachleistungen, absichern. Zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens erhalten die Leistungsempfänger zusätzlich ein monatliches Taschengeld.

41 Prozent der Regelleistungsempfänger stammten aus Europa, 36 Prozent aus Asien und 20 Prozent aus Afrika. Die 3 196 Leistungsbezieher aus Europa besaßen vorwiegend einen ukrainischen Pass (1 708 Personen) oder einen Pass der Russischen Föderation (1 011 Personen). Aus Asien kamen 2 767 Leistungsempfänger, sie waren vorwiegend afghanische (1 015 Personen) oder syrische (959 Personen) Staatsbürger. Der Anteil der Syrer an den Leistungsempfängern insgesamt lag 2016 nur noch bei 12 Prozent gegenüber 55 Prozent im Jahr 2015. Von den 1 589 afrikanischen Leistungsempfängern stammte die Mehrzahl aus Ghana (615 Personen), Ägypten und Eritrea.

Ein Drittel der insgesamt 7 783 Regelleistungsbezieher war minderjährig, 66 Prozent im Alter von 18 bis unter 65 Jahren und 1 Prozent bereits älter als 65 Jahre. Mit einem Anteil von 61 Prozent überwogen die männlichen Leistungsempfänger. Sie waren im Durchschnitt 25,4 Jahre alt und damit etwas älter als die Frauen (durchschnittlich 24,2 Jahre).

Schwerin - 16.08.2017
Text: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern