Auswertung der Havarie im Windpark Rakow


Nachdem eine Windenergieanlage WEA) des Typs DEWind D4-600-48-70 am 11. Dezember 2016 im Windpark Rakow in Süderholz (Landkreis Vorpommern-Rügen) umgestürzt ist, legt der Prüfbericht eines vom Bundesverband Windenergie (BWE) beauftragten Bausachverständigen nun die Schadensursache dar. Demnach versagte als erstes die hydraulische Stellvorrichtung der Rotorblätter, was nach automatischer Kettenreaktion der übrigen Anlagenregelsysteme zu einer extremen Überlastung der Turmstatik und letztlich zum Umsturz führte.

Da die von der Betreibergesellschaft veranlasste Ursachenforschung aus technischen und organisatorischen Gründen zu viel Zeit in Anspruch nahm, ordnete das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) in Abstimmung mit der zuständigen Baufachbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V am 20. Januar 2017 die sofortige Stilllegung aller übrigen baugleichen Anlagen des Betreibers an. „Wir konnten nicht mit Sicherheit ausschließen, dass sich ein ähnlicher Vorfall an anderer Stelle des Anlagenkomplexes wiederholt. Da die Sicherheit der Verkehrswege bzw. die körperliche Unversehrtheit der Personen, die sich im Windpark aus den unterschiedlichsten Gründen aufhalten, für uns oberste Priorität hat, haben wir trotz wirtschaftlicher Konsequenzen für den Moment keine Alternative gesehen“, so Matthias Wolters, Leiter des StALU Vorpommern.

Die Betreibergesellschaft wehrte sich in einem Eilverfahren gegen die Anordnung mit verwaltungsrechtlichen Mitteln.

Nach Bekanntwerden der genauen Schadensursache einigten sich das StALU VP und die übrigen Fachbehörden mit der Betreibergesellschaft des Windparks darauf, die Anlagen schrittweise wieder in Betrieb zu nehmen. Allerdings unter der Bedingung, dass die 20 bestehenden Anlagen im Hinblick auf die maschinenbauliche, steuerungstechnische und bauliche Unbedenklichkeit zuvor untersuchen werden. Erst nach Unbedenklichkeitserklärung des vor Ort tätigen WEA-Sachverständigen dürfen einzelne Anlagen wieder in Betrieb gehen. Die umfassenden Prüfberichte des Sachverständigen werden für jede einzelne Anlage als Nachweis abgefordert. Inzwischen konnten 12 WEA nach erfolgreicher Überprüfung des Sachverständigen wieder in Betrieb gehen.

Das StALU Vorpommern und die Betreibergesellschaft des Windparks haben ihren Rechtsstreit inzwischen beigelegt, da das materielle Ziel der Ordnungsverfügung (Sicherheit vor weiterer Umsturzgefahr durch die übrigen WEA) erreicht wurde.

Schwerin - 09.06.2017
Text: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern