Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen


Kabinett beschließt, Handlungsempfehlungen der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland mitzutragen und zu unterstützen

Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU): Leben in höchstmöglicher Qualität, bester medizinischer und pflegerischer Versorgung ermöglichen

Gesundheits- und Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Dienstag im Kabinett die Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Nationalen Strategie zur Umsetzung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ vorgestellt. „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Das bedeutet, dass in der letzten Lebensphase die Vorstellungen, Wünsche und Werte jedes einzelnen respektiert und Entscheidungen unter Achtung unseres Willens getroffen werden. Mit den Handlungsempfehlungen soll schwerstkranken und sterbenden Menschen ein Leben in höchstmöglicher Qualität, bester medizinischer und pflegerischer Versorgung sowie größtmöglicher Selbstbestimmung bis zum Tod ermöglicht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag in Schwerin.

Die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ setzt sich seit dem Jahr 2010 für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind. Träger der Charta sind die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. und die Bundesärztekammer. In fünf Leitsätzen werden Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe formuliert, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern. Ziel ist es, schwerstkranken und sterbenden Menschen unter anderem eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale Betreuung und Begleitung zu ermöglichen, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt. Im Oktober 2016 wurde die Nationale Strategie für die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen aus einer Allianz von mehr als 50 Organisationen - unter anderem der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. - verabschiedet. Die Handlungsempfehlungen basieren auf dem Anspruch auf bestmögliche Lebensqualität und dem damit verbundenen besonderen Bedarf an Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie der ihnen Nahestehenden. „Wir setzen damit einen einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz in Mecklenburg-Vorpommern um“, sagte Glawe.

Mecklenburg-Vorpommern ist nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen das vierte Bundesland, das den Handlungsempfehlungen beitritt.

Informationen zur Hospiz- und Palliativversorgung in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es elf Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), die 2007 in das Sozialgesetzbuch V eingeführt wurden. 17 Krankenhäuser bieten im Land stationäre Palliativversorgung an, teilweise in eigenen Stationen. Darüber hinaus gibt es acht stationäre Hospize und 21 ambulante Hospizdienste.

Informationen zum Hospiz- und Palliativtag 2017

In Mecklenburg-Vorpommern findet am 25. November 2017 in Ribnitz-Damgarten der „Hospiz- und Palliativtag 2017“ unter dem Titel „Tod und Trauer in unterschiedlichen Kulturen“ statt. Veranstalter ist die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz- und Palliativmedizin Mecklenburg-Vorpommern e.V. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.hospiz-mv.de. Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat die Schirmherrschaft der Veranstaltung inne.

Schwerin - 29.08.2017
Text: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit