Betreuungsrecht strukturell überprüfen


Das Betreuungsrecht muss strukturell überprüft werden

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) erklärte zum Bürgerforum in Neustrelitz: „Rechtliche Betreuung muss sich auf Kernaufgabe konzentrieren“

Justizministerin Hoffmeister war beim zweiten Bürgerforum der Veranstaltungsreihe „Landesregierung vor Ort“ zu Gast in Neustrelitz. Sie hat Fragen zum Nachbarschaftsrecht beantwortet und neue Entwicklungen des Betreuungsrechts beleuchtet.

„Knapp 35.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern standen im vergangenen Jahr in Betreuungsverfahren. Diese Zahl bleibt konstant hoch, auch wenn sie leicht gesunken ist. Das Thema beschäftigt unsere Gesellschaft seit Jahren immer mehr. Mittlerweile ist die gerichtlich angeordnete rechtliche Betreuung ein Sammelsurium von verschiedenen Aufgaben. Die Justizministerkonferenz hat daher im November eine Zäsur eingeläutet, um die Zahl der Betreuungen besser als bisher auf das rechtlich erforderliche Maß zu begrenzen. Die Kernaufgabe der gerichtlich bestellten Betreuerinnen und Betreuer müssen wieder gestärkt werden. Auch benötigen wir eine Debatte über die Struktur und auch über die Qualität. Künftig muss das Sozialwesen bei vorgelagerten Hilfen besser mit dem Betreuungsverfahren verknüpft werden. Im Zuge dessen wird auch über höhere Vergütungssätze für Berufsbetreuer, Berufsvormünder und Verfahrenspfleger zu reden sein. Am Ende aber müssen wir das Selbstbestimmungsrecht der Hilfebedürftigen stärken“, so Justizministerin Hoffmeister.

Die Verbesserung soll nun auf den Weg gebracht werden. Die Justizministerkonferenz bat den Bundesjustizminister um konkrete strukturelle Verbesserungsvorschläge. Sie sollen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Vertreter der Justiz- und Sozialressorts der Länder in einer Arbeitsgruppe erarbeitet werden.

Schwerin - 21.11.2017
Text: Justizministerium