Bund kürzt Mittel für ländliche Räume


Minister Dr. Till Backhaus (SPD) kritisiert „Wortbruch“

Die regulären Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) sollen um 55 Millionen Euro sinken. Das geht aus dem Bundeshaushaltsentwurf 2018 hervor. Demnach stehen für 2018 Mittel in Höhe von 545 Millionen Euro für die Bundesländer zur Verfügung. In 2017 waren es noch 600 Millionen Euro. In Mecklenburg-Vorpommern könnten damit in 2018 rund 7 Millionen Euro weniger GAK-Mittel abgerufen werden. Das Gesamtbudget läge hierzulande dann bei etwa 42 Millionen Euro. Die Kürzung betrifft insbesondere Investitionen für die ländliche Entwicklung.

„Der Beschluss ist ein weiteres Beispiel für die Fehlleistungen von Bundesagrarminister Christian Schmidt. Wieder einmal hat er es nicht geschafft, sich gegen seine Kabinettskollegen durchsetzen. Der Beschluss ist ein Affront gegen das erklärte Ziel, die ländlichen Gebiete zu stärken und zukunftsfähig zu machen“, kommentierte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Noch auf der Agrarministerkonferenz im September 2016 in Rostock-Warnemünde habe Schmidt vollmundig versprochen, den ländlichen Raum stärker zu unterstützen und die GAK-Mittel bis 2019 jährlich um 60 Millionen Euro aufzustocken. „Nun tritt aber das genaue Gegenteil ein: Bundesminister Schmidt beugt sich ohne Gegenwehr dem Bundesfinanzminister“, kritisierte Backhaus.

„Dabei haben die Länder fest mit dem Geld gerechnet und begonnen, Investitionsmaßnahmen in ihre regionalen Strategien zu integrieren“, sagte er weiter. Mecklenburg-Vorpommern habe auf Grundlage der getroffenen Aussagen bereits an einer Änderung des Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR M-V) gearbeitet, um die Kofinanzierung dieser Maßnahmen anzupassen.

Auch an der Kommunikation des Bundes übte Backhaus harsche Kritik: „Obwohl das Kabinett den Entwurf des Bundeshaushaltes schon Ende Juni beschlossen hat, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Bundesländer erst jetzt über die Kürzung informiert. Unter offener und vertrauensvoller Zusammenarbeit verstehe ich etwas anderes.“

Aufgrund der zu Ende gehenden Legislaturperiode wird der Regierungsentwurf jedoch nicht mehr vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Er muss in der kommenden Legislaturperiode erneut eingebracht werden.

Die Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ wird von Bund und Ländern gemeinsam umgesetzt. Schwerpunktmäßig werden Investitionen zur Förderung der landwirtschaftlichen Unternehmen, zur ländlichen Entwicklung, zur Verbesserung der Vermarktungsstrukturen, der Forst- und Wasserwirtschaft sowie des Küstenschutzes getätigt. In 2017 stehen bundesweit 640 Millionen Euro zur Verfügung, davon entfallen rund 49,5 Millionen Euro auf Mecklenburg-Vorpommern. Mit den Landesmitteln können dann Investitionen in Höhe von fast 80 Millionen Euro ausgelöst werden.

Schwerin - 12.09.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt