Bundesweite Aktionstage des Energielabels


Bundesweite Aktionstage des Energielabels 2017: Behörden kontrollieren Kennzeichnung

In einer abgestimmten Aktion kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer vom 18. bis 22. September 2017 in ganz Deutschland die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht zum Energielabel im Handel. In Mecklenburg-Vorpommern ist dafür das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung zuständig.

Die Behörden werden bundesweit an Produkten wie Fernsehern, Waschmaschinen, mobilen Klimageräten und Autoreifen überprüfen, ob das Label wie vorgeschrieben gestaltet und gut sichtbar angebracht ist. Das Energielabel ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor dem Kauf energieverbrauchsrelevanter Produkte auf einfache Weise die wichtigsten Parameter zum Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen zu vergleichen. Dies soll dem Kunden die Entscheidung für ein sparsames und klimafreundliches Produkt erleichtern. Immerhin entfällt ein Viertel des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland auf die privaten Haushalte.

Noch sind die Energielabel mit den bisher üblichen „Plusklassen“ wie A+ oder A+++ gültig. Seit 1. August gilt jedoch die neue EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung. Danach werden die „Plusklassen“ schrittweise abgeschafft und durch neue Label mit einer Skala von A bis G ersetzt. Voraussichtlich ab Anfang 2020 werden sie zunächst bei Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern und Beleuchtung eingeführt.

Die Neuregelungen für Hersteller, Lieferanten und Importeure sind bereits jetzt wirksam: Energielabel und Produktdatenblätter müssen mit dem jeweiligen Produkt geliefert werden. In der Werbung muss stärker auf die Energieeffizienzklasse hingewiesen werden. Neu ist auch: Vor Software-Updates von Geräten muss die Zustimmung der Kundinnen und Kunden eingeholt werden, falls die auf dem Energielabel ausgewiesenen Parameter durch das Update nachteilig beeinflusst werden.

Die neue Rahmenverordnung stellt auch klar, dass es verboten ist, Produkte so zu gestalten, dass sie einen Test im Labor „erkennen“ und die Leistung daraufhin automatisch anpassen. Ab dem Jahr 2019 sollen alle neuen Geräte in einer Online-Datenbank erfasst werden und damit für die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vergleichbar sein.

Weitere Informationen

zur Marktüberwachung bei energieverbrauchsrelevanten Produkten: www.regierungmv.de/Landesregierung/em/Service/Markt%C3%BCberwachung/
zur neuen EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung:
- die Verordnung (EU) 2017/1369: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R1369&rid=1
- Informationen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): www.bam.de/Content/DE/Pressemitteilungen/2017/Energie/2017-07-28-eu-schafft-plusklassen-beim-energielabel-ab.html

sowie

https://netzwerke.bam.de/Netzwerke/Content/DE/Nachrichten/Evpg/2017-07-20.html

Schwerin - 25.08.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung