Dorsch Fangquoten


Minister Dr. Till Backhaus (SPD) zum Dorsch: Quoten auf wissenschaftlicher Basis festlegen

Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin betonte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus heute die Notwendigkeit von Fangbegrenzungen beim Dorsch für die Freizeitangler in der westlichen Ostsee und reagierte damit auf einen Antrag der AFD-Fraktion. Diese forderte erneut die Tagesfangbegrenzung von fünf auf zehn Tiere und das Mindestmaß auf 45 cm anzuheben. Im Gegenzug soll das Angeln vom 1. Februar bis zum 31. März jedes Jahres komplett verboten werden.

„Der völlige Verdienstausfall in den Hauptmonaten Februar und März ist für die Angelkutterbetreiber und Anbieter geführter Angeltouren wirtschaftlich höchst problematisch und könnte letztlich nicht durch lockere Regelungen in den anderen Monaten kompensieren werden – auch wenn es sicherlich die Möglichkeit gibt, in diesen beiden Monaten andere Fischarten zu angeln. Eine Fangverbotszeit wurde bisher auch stets von der Mehrheit der Angelkutterbetreiber abgelehnt“, so Backhaus.

Darüber hinaus wies er drauf hin, dass aktuelle Bestandserhebungen davon ausgehen, dass sich der Dorschbestand der westlichen Ostsee aufgrund eines außerordentlich starken Nachwuchsjahrganges 2016 bereits im Jahr 2019 erholt haben wird. Das Thünen-Institut für Ostseefischerei nimmt an, dass die Quoten in 2019 angehoben werden können.

Für das Jahr 2018 empfiehlt der Internationale Rat für Meeresforschung die Anhebung der Dorschfangquote für die Erwerbsfischerei um 8 %. Verbindliche Festlegungen gibt es bisher keine.

Im BALTFISH, dem Forum für die Fischerei in der Ostsee, werden derzeit verschiedene Maßnahmen diskutiert. Das Thünen-Institut für Ostseefischerei wird durch die Bundesregierung beauftragt, eine Einschätzung zu den vorgeschlagenen Maßnahmen abzugeben. „Diese Stellungnahme bleibt abzuwarten“, so Backhaus.

Eine Anhebung von Tagesfangbegrenzungen in der Freizeitfischerei, die zu Lasten der Erwerbsfischerei geht, werde es nicht geben. „Können die Dorschquoten allerdings wieder angehoben werden, sollte auch eine dem entsprechende Anhebung bei den Tagesfangbegrenzungen für die Angler möglich sein“, so der Minister.

Die Erhöhung des Mindestmaßes für Dorsch auf 45 cm wird aus Sicht von grundsätzlich beurteilt, sofern dies in der gesamten Ostsee und im angrenzenden Kattegat und Skagerrak gelten würde und die damit verbundenen anderen technischen Maßnahmen, vor allem die Regelungen zu den Maschenöffnungen, angepasst würden.

„Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass das Mindestmaß nicht mit einer jährlichen Quotenverordnung, sondern langfristig mit einer Verordnung zur Schaffung technischer Erhaltungsmaßnahmen festgesetzt wird. Dieses gilt dann auch für Angler, wenn aufgrund einer guten Bestandssituation des Dorsches bereits auf eine Tagesfangbegrenzung für Angler verzichtet werden kann“, erklärte der Minister.

Im September wird das BALTFISH-Forum erneut zusammenkommen und einen endgültigen Kompromissvorschlag erarbeiten und ihn dem Rat und der Kommission vorlegen. Mit einer Entscheidung des Rates wird im Oktober gerechnet.

Schwerin - 13.07.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt