Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion


Mehrkosten sind Bürgern nicht vermittelbar

Die AfD-Fraktion hat heute einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, mit dem die Entstehung zusätzlicher Kosten durch mehrfache Funktionszulagen für Mitglieder derselben Partei verhindert werden sollte. Diesem Antrag hat der Landtag die Dringlichkeit versagt, so dass in der Sache nicht beraten wurde. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:

AfD - Prof. Dr. Ralph Weber

(Foto: Privat)

„Die Ablehnung unseres Antrages zeigt einmal mehr den allzu laschen Umgang der anderen Fraktionen mit den Steuergeldern unserer Bürger. Gegen unsere Erwartung wurde schon die Dringlichkeit nicht gesehen, die durch die Fraktionsabspaltung entstehenden zusätzlichen Kosten für zusätzliche Funktionszulagen zu verhindern.

Die AfD ist in Mecklenburg-Vorpommern angetreten, um den Altparteien bei deren Verschwendungssucht öffentlicher Gelder auf die Finger zu schauen. Diesem Grundsatz müssten sich auch die vier Abgeordneten weiterhin verpflichtet fühlen, die am Montag ihren Austritt aus der AfD-Fraktion erklärt haben, da sie weiterhin Mitglieder der AfD sind. Die durch die Abspaltung verursachten zusätzlichen Funktionszulagen kosten den Steuerzahler nach geltendem Recht ca. 10.000 Euro pro Monat. Dies ist den Wählern nicht vermittelbar.

Die AfD-Fraktion wird daher im nächsten Plenum einen Gesetzesänderungsantrag einbringen, der die Aufteilung von Zulagen von Funktionsträgern verschiedener Fraktionen, die aber derselben Partei angehören, nach dem gleichen Schlüssel vorsieht, wie bei den Fraktionsgeldern. Denn die werden geteilt und nicht verdoppelt. Das muss auch für Funktionszulagen gelten. Wir gehen davon aus, dass die neugegründete Fraktion geschlossen zustimmen wird.

Schwerin - 27.09.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern