Entscheidungen künftig live


Oberste Bundesgerichte sollen Entscheidungen künftig live medial verkünden können

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) begrüßt das Gesetz, das heute den Bundesrat passierte: „Allerdings droht noch ein archivrechtlicher Flickenteppich“

„Ich begrüße es, dass der Bundesrat im 2. Durchgang des Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren eine Lockerung des bisherigen Verbots der Medienübertragung aus der Gerichtsverhandlung (§ 169 GVG) unterstützt. Künftig können in besonderen Fällen alle obersten Bundesgerichte ihre Entscheidungen von Medien übertragen lassen. In Mecklenburg-Vorpommern ohne ein Bundesgericht wird damit der Zugang zur Verkündung bundesgerichtlicher Entscheidungen erleichtert“, sagt Justizministerin Hoffmeister zur Bundesratssitzung.

„Der NSU-Prozess am OLG München hat zudem gezeigt, dass manche Verfahren einem besonderen öffentlichen Interesse Rechnung tragen müssen. Daher ist es nur zu begrüßen, dass es nun nach Ermessensentscheidung des Gerichts möglich wird, zumindest den Ton der mündlichen Verhandlung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter zu senden. Umfangreiche Umbaumaßnahmen werden so verhindert, wenn hohes Medieninteresse für ein Verfahren bestehen sollte. Durch die Lockerung des § 169 GVG können auch Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen barrierefreien Zugang zum Verfahren erhalten, die bislang oft gar nicht teilnehmen konnten“, so Ministerin Hoffmeister.

„Auch werden in Gerichtsverhandlungen mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung künftig Tonaufzeichnungen für wissenschaftliche und historische Zwecke gefertigt werden können. Hier sehe ich allerdings noch weiteren Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers. Zum Schutz der betroffenen Verfahrensbeteiligten dürfen die Zugriffsrechte auf Aufzeichnungen nicht – wie gegenwärtig vorgesehen – den 17 Archivgesetzen in Bund und Ländern überlassen bleiben. Einen solchen Flickenteppich kann nur eine bundeseinheitliche Regelung verhindern“, so die Ministerin.

Schwerin - 22.09.2017
Text: Justizministerium