Erster Heilwald Deutschlands


Minister Dr. Till Backhaus (SPD) unterzeichnet Verordnung

Am morgigen Mittwoch, 13. September, um 13 Uhr, setzt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus im Rahmen des internationalen Kongresses „Gesundheitspotenzial Wald“ im Ostseebad Heringsdorf auf Usedom seine Unterschrift unter die erste Kur- und Heilwaldverordnung des Landes. Die Möglichkeit, ein Waldgebiet vorrangig gesundheitlichen Zwecken zu widmen, ist in Deutschland bisher einzigartig.

„Ein Aufenthalt im Wald wird von den meisten Menschen als angenehm und wohltuend empfunden. Mit der Verordnung legen wir den rechtlichen Grundstein, den Wald gezielt für Kurgebiete und Gesundheitseinrichtungen, für Heilanwendungen, Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge zu nutzen. Der hohe Stellenwert von Gesundheitswirtschaft und Tourismus für das Land sowie die vielen Wälder im Umfeld der Kurorte und Seebäder bieten dafür ideale Voraussetzungen“, betonte er im Vorfeld der Veranstaltung.

Bereits 2011 wurde das Landeswaldgesetz aus dem Jahr 1993 auf Initiative von Minister Backhaus umfassend novelliert. Im Zuge dessen wurden Regelungen aufgenommen, die neue Formen der Waldnutzung ermöglichen, zum Beispiel Waldklettergärten, Waldkindergärten oder Baumhotels. Auch besteht seither die Option, neben klassischen Erholungswäldern Kur- und Heilwälder rechtsförmlich auszuweisen.

Zu Kurwäldern sollen Waldgebiete in der Umgebung von See- bzw. Heilbädern, Kur- und Erholungsorten entwickelt werden, die den anerkannten Status unterstützen und durch ihre Gestaltung und Erschließung den Kur- und Erholungsbetrieb fördern. Zu Heilwäldern werden Waldflächen mit Bezug zu Krankenhäusern/Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen erklärt, die gezielt für medizinisch-therapeutische Zwecke genutzt und gestaltet werden.

Als besonderer Regelungsinhalt ist der Kur- und Heilwald in der Verordnung zur handyfreien Zonen erklärt worden, um ein ungestörtes Naturerleben zu ermöglichen. „Mit dieser SOLL-Vorschrift leisten wir als Forstbehörde einen Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte um den souveränen Umgang mit neuen Medien im Alltag“, so Backhaus.

Im Anschluss an die Unterzeichnung der Verordnung übergibt Minister Backhaus in Heringsdorf den deutschlandweit ersten Kur- und Heilwald der Öffentlichkeit. Im März 2017 überreichte er der Stadt für dessen Gestaltung einen Förderbescheid in Höhe von 281.000 Euro. Mit dem Geld wurden Elemente geschaffen, die den spezifischen Bedürfnissen von chronisch kranken, älteren oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen entsprechen. Dazu gehören Wege, Stationen, Ruheplätze oder Leitelemente für Menschen mit Sehbehinderungen.

Das Heringsdorfer Kur- und Heilwald liegt südlich des Ortskerns in der so genannten „Alten Welt“ und ist etwa 50 Hektar groß. Die „Alte Welt“ erstreckt sich von der Bülowstraße in südwestlicher Richtung bis zur Eisenbahnstrecke Heringsdorf-Bansin. Er ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Insel Usedom mit Festlandgürtel“, des Naturparks „Insel Usedom“ sowie eines Wasserschutzgebietes. Die natur- und wasserrechtlichen Schutzanforderungen bleiben von der Verordnung unberührt. Auch die Zugänglichkeit des Waldes ist weiterhin sicherzustellen.

Die Ausweisung geht auf ein Projekt vom Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern mit der Landesforstanstalt, den Universität Rostock, München und Greifswald, dem Wirtschaftsministerium, dem Umweltministerium sowie mittlerweile 9 staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, darunter Bad Doberan, Graal-Müritz, Heringsdorf, Sassnitz, Waren, Plau am See, Krakow am See, Klink und Baabe zurück.

Ziel war es, einen Kriterienkatalog für die Ausweisung von Kur- oder Heilwäldern nach Landeswaldgesetz zu entwickeln. Dies geschah auf Grundlage von Projektgebieten – Wälder mit einer Fläche von 20 bis über 200 Hektar in Gewässernähe, die bereits in unterschiedlicher Intensität von Erholungssuchenden frequentiert werden. Seit 2015 wird ein Folgeprojekt durchgeführt, das unter anderem auf die Erweiterung der gesundheitstouristischen Angebotspalette und die deren Qualitätssicherung abzielt.

Den beteiligten Kommunen wurden auf Grundlage der erarbeiteten Wald- und Gesundheitskonzepte über eine Million Euro ELER-Mittel durch die Landesforstanstalt zur Verfügung gestellt.

Insgesamt gibt es hierzulande 61 Kur- und Erholungsorte. Sie verfügen über 72.000 der landesweit insgesamt 300.000 Hektar Wald, die mit Erholungsfunktion in der Waldfunktionenkartierung erfasst wurden.

„Ich hoffe, dass sich künftig weitere Kommunen an dem Projekt beteiligen werden und erkennen, dass sie mit ihren Waldflächen einen großen Schatz ihr Eigen nennen können. Wichtig ist mir, dass die gesundheitstouristischen Angebote im Einklang der Natur entwickelt werden. Wo die Entwicklung von Bettenkapazitäten einseitig zulasten der umgebenden Natur geht, entzieht sich der Tourismus seiner Existenzgrundlage“, sagte Backhaus abschließend.

Schwerin - 12.09.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt