Extensivierungsrichtlinie geändert


GVE-Besatzstärken fallen weg

Im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern vom 04. Januar 2017 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die Änderung der Extensivierungsrichtlinie bekannt gegeben. Diese sieht unter anderem den Wegfall der Vorgaben des maximalen Viehbesatzes von 2,0 GVE/ha auf bewirtschafteter landwirtschaftlicher Fläche und den des Mindestviehbesatzes von 0,3 GVE/ha auf Dauergrünland vor. Im Sinne des angestrebten Bürokratieabbaus ist daher die Führung der Tierbestandsnachweise im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) nicht mehr notwendig.

Trotz der ersatzlosen Streichung dieser Parameter ist für die Ökoförderung nach wie vor folgendes zu beachten:

Grundsätzlich kann nur gefördert werden, wenn Grünland zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt wird, wobei entsprechende Nachweise im Landwirtschaftsbetrieb vorzuhalten sind. Dabei sollte in erster Linie eine Nutzung des Grünlandaufwuchses durch Tierhaltung erfolgen, da bei der Haltung von Tieren im Betrieb eine Förderung von Stoffkreisläufen umfassend unterstützt wird.

Darüber hinaus sind weitere Formen der Nutzungen möglich, bei denen bezogen auf die Gesamtökofläche in Mecklenburg-Vorpommern von einer Flächennutzung mit stark begrenztem Umfang ausgegangen wird. Unter anderen könnte die temporäre Beweidung durch Schafe oder Ziegen, der Verkauf oder die Abgabe von Aufwuchsmaterial von Dauergrünland (Heu, Silage) oder die innerbetriebliche Nutzung von Aufwüchsen auf Dauergrünland ohne Tierhaltung (Gewinnung als Mulchmaterial), aber auch die Nutzung von Dauergrünlandflächen mit Bestand von einzelnstehenden Obstbäumen (Streuobstwiesen bis max. 150 Bäume/ha) zur Anwendung kommen.

„Ziel ist es, individuelle Betriebsformen im Ökolandbau zu unterstützen und die unterschiedlichen Standortverhältnisse und die daraus resultierend Möglichkeiten für die Grünlandnutzung zu berücksichtigen“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die Regelungen der EU-Ökoverordnung sind bei allen Formen der Nutzung einzuhalten.

Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums unter der Rubrik Landwirtschaft – Ökologischer Landbau abrufen.

Schwerin - 28.03.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt