Fußfessel für Gefährder und Bodycams


Fußfessel für Gefährder und Bodycams für die Polizei - Landesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg

Die Landesregierung hat heute den vom Minister für Inneres und Europa vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes beschlossen. In Anbetracht der aktuellen Sicherheitslage und der bestehenden Koalitionsvereinbarung ist es dringend erforderlich, noch vor der notwendigen Umsetzung der EU-Datenschutzbestimmungen Anpassungen im Sicherheits- und Ordnungsgesetz – dem SOG M-V – vorzunehmen. Im Vorfeld der heutigen Kabinettsbefassung konnten im Rahmen der Verbandsanhörung der Landesdatenschutzbeauftragte, die Polizeigewerkschaften, der Städte- und Gemeindetag sowie der Landkreistag Stellung zum Gesetzentwurf nehmen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Erörterung und Beschlussfassung zugeleitet.

„Um die Abwehr terroristischer Gefahren tatsächlich flächendeckend in Deutschland und damit auch wirkungsvoll zu erreichen, bedarf es auch wirksamer gefahrenabwehrrechtlicher Befugnisse für die Polizei auf Landesebene“, konstatiert Innenminister Lorenz Caffier und ergänzt: „Die Landespolizei soll mit der Gesetzesnovelle zukünftig Maßnahmen treffen dürfen, damit sie bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse schon früher als bisher eingreifen kann, um Gefahren und Straftaten zu verhindern.“

Vor diesem Hintergrund sollen mit dem Gesetzentwurf in Mecklenburg-Vorpommern Ermächtigungsgrundlagen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung und zur Anordnung von Aufenthaltsgeboten/-verboten geschaffen werden. Im Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes gibt es bisher keine spezielle Befugnis, die eine elektronische Aufenthaltsüberwachung von gefährlichen Personen zulässt. Auch sind die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten für Aufenthaltsgebote bzw. –verbote aktuell noch nicht speziell im Zusammenhang mit drohenden terroristischen Gefahren ausgestaltet. Um eine derart spezielle Anordnung von Aufenthaltsgeboten/-verboten durch die Polizei rechtssicher zu ermöglichen, bedarf es einer eindeutigen Ermächtigungsbefugnis im Sicherheits- und Ordnungsgesetz.

Darüber hinaus enthält der aktuelle Gesetzentwurf, wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, die Schaffung der Rechtsgrundlagen für den pilotweisen Einsatz von Bodycams. Bisher fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Norm zum Einsatz von mobilen körpernah getragenen Aufnahmegeräten. Auch wenn zunächst ein Pilotprojekt durchgeführt werden soll, bedarf es einer solchen polizeilichen Ermächtigungsnorm, da mit dem Kameraeinsatz Grundrechtseingriffe verbunden sind.

„Mit dem Pilotprojekt werden wir die Praxistauglichkeit der Bodycams prüfen und dann über deren weiteren Einsatz befinden“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Schwerin - 28.11.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa