Gefahr durch ASP fordert Bauern, Jäger und Land


„Bislang gibt es keine Hinweise auf Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Mecklenburg-Vorpommern. Doch auch hierzulande gibt es wegen optimaler Lebensraumbedingungen einen hohen Wildschweinbestand, der durch eine Einschleppung dieser hochansteckenden Tierseuche in besonderem Maße bedroht wäre.“ – Das erklärte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus, heute auf einem Forum zur nationalen und internationalen Tierseuchensituation auf der Mecklenburgischen Landwirtschaftsmesse MeLa.

Dennoch ist das Landwirtschaftsministerium auf einen möglichen Ausbruch der für den Menschen ungefährlichen, aber für Wild- und Hausschweine hochansteckenden Virusinfektion vorbereitet. „Inzwischen breitet sich die für Schweine tödlich verlaufende Seuche bis nach Polen und Tschechien aus. Sollte das Virus auf Hausschweinbestände übergreifen, werden Handelsbarrieren notwendig, die zu finanziellen Verlusten bei den betroffenen Landwirten und schlimmstenfalls zum wirtschaftlichen Niedergang ganzer Regionen führen können“, warnte Backhaus

Übertragen wird der Erreger der Afrikanischen Schweinepest durch den direkten Kontakt von Tier zu Tier, außerdem durch Schlachtabfälle, durch virusbehaftete Fahrzeuge, Gerätschaften oder Kleidungsstücke etwa von Jägern oder Landwirten. Speisereste, die von Wildschweinen aufgenommen werden, sind eine weitere Infektionsquelle; das Virus bleibt in unbehandeltem wie in verarbeitetem Fleisch bis zu sechs Monate überlebensfähig. Für den Menschen birgt der Verzehr infizierten Fleisches unterdessen kein Risiko, so der Minister.

In einem neuen Faltblatt mit dem Titel „Die Afrikanische Schweinepest bedroht M-V! Vorbeugung ist notwendig!“ informiert das Landwirtschaftsministerium Verbraucher, Jäger und Landwirte über die Tierseuche sowie zu Möglichkeiten der Vorbeugung. Verbraucher sind aufgefordert, keine Fleisch- oder Wurstwaren, die Schweinefleisch enthalten, aus dem Ausland mitzubringen. Speisereste sollen ausschließlich in verschließbare Tonnen entsorgt werden und das Füttern von Wildschweinen unterbleiben. Für Landwirte und Hobby-Schweinehalter sind Aufklärungskampagnen und strikte Kontrollen der Hygienestandards in den Ställen vorgesehen.

Auch legte das Landwirtschaftsministerium als oberste Jagdbehörde zusammen mit dem Landesjagdverband, dem Bauernverband und der Landesforstanstalt Maßnahmen zur Reduzierung des stetig anwachsenden Schwarzwildbestandes fest. Dazu gehören u. a. verstärkte Schwarzwildjagden nach Ende der Erntearbeiten, besonders im Fünf-Kilometer-Umkreis von Hausschweinehaltungen und schweinepestgefährdeten Gebieten, außerdem die verstärkte Jagd und die Abschussfreigabe ohne Gewichtsbegrenzung auf Frischlinge und Wildschweine im zweiten Lebensjahr. Landwirte sollten Saat- und Ernte-Termine der Jägerschaft bekannt geben, Mais- und Rapsfelder durch niedrige Blüh- oder Kulturstreifen strukturieren um die Bejagung unterstützen und Feldfrüchte restlos ernten, um keine Wildschweine anzulocken.

Für Jagdtouristen gilt ein Einführungsverbot von Jagdtrophäen aus dem Ausland. Zudem sind Übungen der oberen Jagd- und Veterinärbehörden mit Zoll, Bundeswehr und Polizei geplant. Zusätzliche Überwachungsprogramme geben den Behörden Aufschluss über den Zustand der Wildschweinpopulation im Osten des Landes.

Die Zahl der Wildschweine ist seit zehn Jahren bundesweit deutlich im Anstieg begriffen. Das klimatisch bedingte üppige Nahrungsangebot, geringe „Winterverluste“ beim Nachwuchs und gute Versteckmöglichkeiten durch veränderte Waldbewirtschaftung führten zur Verdoppelung der Reproduktionsrate bei Wildschweinen binnen 30 Jahren. Lag der Frühjahrsbestand an einjährigen und älteren Schweinen in Mecklenburg-Vorpommern im Frühjahr 2016 noch bei 20- bis 25.000 Tieren, so schätzen Forst-Experten des Landwirtschaftsministeriums den Zuwachs an Frischlingen bis zum Frühjahr 2017 auf 50 bis 75.000 Tiere.

Schwerin - 14.09.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt