Haushalt des Landkreises Nordwestmecklenburg


Haushalt 2017/2018 des Landkreises Nordwestmecklenburg ohne Einschränkungen genehmigt

Das Ministerium für Inneres und Europa hat dem Landkreis Nordwestmecklenburg seine Entscheidungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 übermittelt. Damit kann die vom Kreistag am 19.01.2017 beschlossene Haushaltssatzung nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Im Ergebnis der Prüfung wurde der Doppelhaushalt 2017/2018 ohne Beanstandungen bzw. rechtsaufsichtliche Anordnungen genehmigt.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg kann für die Jahre 2017 und 2018 einen ausgeglichenen Haushalt darstellen, dies gelingt jedoch nur durch Rückgriff auf positive Überträge aus Haushaltsvorjahren.

Innenminister Lorenz Caffier lobt die Haushaltsführung des Landkreises: „Die Haushaltslage des Landkreises Nordwestmecklenburg hat sich in den letzten Jahren stabilisiert und insgesamt recht positiv entwickelt. Mit dem nun vorgelegten Haushalt bekräftigt der Landkreis seinen Willen, die konsequente und nachhaltige Haushaltskonsolidierung fortzuführen. Dennoch ist es notwendig und wichtig, perspektivisch auch innerhalb des Jahres keine Defizite mehr zu erwirtschaften, um die erlangten finanziellen Handlungsspielräume zu stabilisieren."

Mit dem Haushalt 2017/2018 hat der Landkreis einige Baumaßnahmen im Bereich des Straßenbaus sowie Investitionen im Schulbereich geplant.

Schwerin - 03.05.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa