Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse


Integrationsförderrat ist konstruktiver Wegbegleiter bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderung

Seit fast siebzehn Jahren setzt sich der bei der Landesregierung eingerichtete Integrationsförderrat für die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ein. Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute im Landtag den 10. Tätigkeitsbericht des Gremiums vor.

„Der Integrationsförderrat berät und unterstützt die Landesregierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen. Er ist bundesweit das einzige bei einer Landesregierung angesiedelte Gremium seiner Art. Darauf können wir in Mecklenburg-Vorpommern stolz sein“, betonte Ministerin Drese.

Mitglieder des Integrationsförderrat sind Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden der Menschen mit Behinderungen, der Kommunalen Spitzenverbände, der Sozialverbände, dem Landesfrauenrat, dem Bürgerbeauftragten und den Ressorts der Landesregierung. Der Rat ist berechtigt, der Landesregierung Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen, die geeignet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu beseitigen und zu verhindern. Zudem kann er ihr entsprechende Empfehlungen geben. Davon habe der Integrationsförderrat im aktuellen Berichtszeitraum verstärkt Gebrauch gemacht, verdeutlichte Drese.

„Beispielhaft zu nennen sind die Empfehlungen zur konsequenten und nachhaltigen Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes einschließlich deren Erfolgskontrolle in der jeweiligen Ressortzuständigkeit. Sofern seitens des Integrationsförderrates Empfehlungen ausgesprochen oder Anregungen gegeben wurden, ist ihnen weitestgehend gefolgt worden“, sagte Drese heute im Landtag.

In seinem Tätigkeitsbericht benennt der Integrationsförderrat Schwerpunkte, die die Landesregierung für ihre weitere Arbeit setzen sollte. Dies betrifft vor allem die Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und der anderen Artikel des Gesetzes zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften.

Drese: „Mit der Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention werden wir im Jahr 2018 beginnen. Dabei soll der Integrationsförderrat zu einem Inklusionsförderrat weiterentwickelt werden.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass die dazu erforderlichen Schritte gemeinsam mit dem Integrationsförderrat und mit den Vereinen und Verbänden der Menschen mit Behinderungen unter dem Motto „Nichts über uns, ohne uns“ gegangen werden.

Schwerin - 28.09.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung