Infoportal für Umwelt- verträglichkeitsprüfungen


Neu: Zentrales Infoportal für Umweltverträglichkeitsprüfungen

Nach neuem europäischem Recht und dessen Umsetzung in Deutschland ist die Öffentlichkeit über sämtliche Zulassungsverfahren, die mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verbunden sind, elektronisch an zentraler Stelle zu unterrichten.

Daher haben alle 16 Bundesländer gemeinsam ein neues Internetportal für Informationen über Umweltverträglichkeitsprüfungen entwickelt. Das Portal https://www.uvp-verbund.de/mv gibt künftig über jegliche durchzuführende Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfungen in Mecklenburg-Vorpommern Auskunft.

Umweltverträglichkeitsprüfungen dienen dazu, die Umweltauswirkungen von bestimmten Vorhaben in einem öffentlichen Verfahren frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Sie sind in Deutschland in die laufenden Zulassungsverfahren, etwa nach Immissionsschutz-, Fernstraßen- oder Bergrecht, integriert.

Im neuen UVP-Portal sind Informationen über alle laufenden UVP-pflichtigen Verfahren zu finden, sobald das öffentliche Beteiligungsverfahren begonnen wurde: Um welche Art von UVP-pflichtigem Vorhaben geht es, welche Behörde führt das Verfahren durch, wo und wann können Unterlagen eingesehen werden? In das Portal werden außerdem der UVP-Bericht, in dem die Umweltauswirkungen eines Vorhabens beschrieben werden, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sowie die Entscheidung zur Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens eingestellt.

Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung des Zentralen UVP-Portals fußt auf der Änderung der EU-Richtlinie 2011/92/EU - UVP-Richtlinie, die durch die EU-Richtlinie 2014/52/EU erfolgte.

Schwerin - 24.10.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt