Innenministerium honoriert Sparanstrengungen


Innenministerium honoriert Sparanstrengungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Konsolidierungsvereinbarung unterzeichnet

Innenminister Lorenz Caffier und Oberbürgermeister Roland Methling haben heute in Rostock eine Konsolidierungsvereinbarung unterzeichnet. Setzt die Hanse- und Universitätsstadt die darin vereinbarten Sparziele um, kann sie Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds des Landes in Höhe von insgesamt rund 16,9 Mio. Euro erhalten.

Mit der Vereinbarung verpflichtet sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, alle Anstrengungen zu unternehmen, um bis zum 31.12.2019 den vollständigen Haushaltsausgleich zu erreichen. Das Ziel soll über vereinbarte Teilziele in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 erreicht werden. Konkret bedeutet das, dass Rostock durch die konsequente Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen Überschüsse erwirtschaften muss, um bestehende Fehlbeträge aus Haushaltsvorjahren zu reduzieren. Im Gegenzug hat sich das Ministerium für Inneres und Europa M-V verpflichtet, diese Anstrengungen durch finanzielle Hilfen zu honorieren.

„Es verdient große Anerkennung, dass die Hanse- und Universitätsstadt in den vergangenen Jahren so konsequent an der Haushaltskonsolidierung gearbeitet hat. Dadurch ist es Rostock gelungen, ihre aus Vorjahren stammenden Haushaltsdefizite bereits um mehr als 68 Mio. EUR zu reduzieren. Dass sich die Hanse- und Universitätsstadt mit der Konsolidierungsvereinbarung nun darauf festlegt, bis zum 31.12.2019 sogar den vollständigen Haushaltsausgleich zu erreichen, freut mich. Gerne unterstütze ich Rostock auf diesem Weg durch die Gewährung einer Konsolidierungshilfe“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Hintergrund:

Der Haushaltskonsolidierungsfonds in Höhe von 100 Mio. EUR unterstützt Kommunen mit überdurchschnittlich großen strukturellen Haushaltsproblemen zusätzlich zu den jährlichen Zuweisungen aus dem Finanzausgleich. Die Mittel werden nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ eingesetzt. Voraussetzung ist deshalb, dass die Empfänger selbst alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternehmen und eigene Einsparungen erbringen. In einer Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Inneres und Europa und der antragsstellenden Kommune werden jeweils konkrete abrechenbare Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung festgeschrieben.

Neben der Hanse- und Universitätsstadt profitieren bereits der Landkreis Vorpommern-Greifswald, die Landes-hauptstadt Schwerin und die Stadt Neubrandenburg von dem Haushaltskonsolidierungsfonds.

Schwerin - 18.12.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa