Brauchtum, Hege, Naturschutz


Innenministerium genehmigt Jagd mit Schalldämpfern - Mehr Gesundheitsschutz für Jäger

Ab sofort sind in Mecklenburg-Vorpommern Schalldämpfer für die Jagdausübung bei schalenwildtauglichen Langwaffen aus Gründen des Gesundheitsschutzes, unabhängig davon, ob eine Vorschädigung des Gehörs des Antragsstellers vorliegt oder nicht genehmigungsfähig. Einen entsprechenden Erlass des Innenministeriums hat heute Innenminister Lorenz Caffier an die Waffenbehörden des Landes versandt.

Nach dem Waffengesetz muss grundsätzlich ein persönliches Interesse der Jägerin bzw. des Jägers an einer Reduzierung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Schießlärm bei der Jagd im Einzelfall nachgewiesen werden, um eine Genehmigung zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen zu erhalten. Bisher wurde das persönliche Interesse nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn bereits eine Vorschädigung des Gehörs vorlag, von den Waffenbehörden anerkannt. Mit dem neuen Erlass ordnet das Innenministerium nun an, dass künftig mit Antragstellung grundsätzlich von einem persönlichen Interesse auszugehen ist.

„Entgegen der üblichen Darstellung in Hollywood-Filmen entsteht kein leises "Plopp", wenn mit Schalldämpfern geschossen wird. Der Schussknall ist weiterhin deutlich zu hören, aber eben nicht mehr so extrem gesundheitsschädlich“, erklärt Innenminister Lorenz Caffier. „Von der Neuregelung profitiert vor allem die Gesundheit unserer Jägerinnen und Jäger, aber auch die der Jagdhunde.“

Schalldämpfer mindern den Mündungsknall, indem sie die an der Mündung eigentlich plötzlich austretenden Gase nur nach und nach entweichen lassen. Der Überschallknall des Geschosses wird davon aber nicht berührt, der Schuss bleibt daher für die Umgebung sehr laut und weithin hörbar.

Die Erforderlichkeit eines Schalldämpfers für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen zur Reduzierung der Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist auch weiterhin insbesondere durch die regelmäßige aktive Beteiligung am Jagdbetrieb durch die Jägerin bzw. den Jäger nachzuweisen. Dieser Nachweis wird bei jagdausübungsberechtigten Personen im Sinne des Landesjagdgesetzes durch die Eintragung im Jagdschein erbracht, dass ein Jagdausübungsrecht oder eine Jagderlaubnis zusteht. Bei abhängig Beschäftigen, wie z. B. Berufsjäger, Mitarbeiter kommunaler oder privater Forstverwaltungen sowie Bediensteten von Forstbehörden und der Nationalparks ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, die eine regelmäßige Mitwirkung im Jagdbetrieb bestätigt.

„Mit dem aktuellen Erlass hat das Innenministerium eine praktikable sowie an der Jagdpraxis orientierte Entscheidung für alle Jägergruppen getroffen, egal ob sie die Jagd beruflich ausüben oder in ihrer Freizeit“, so Innenminister Caffier abschließend.

Schwerin - 29.03.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa


Jagd erfährt großen politischen Rückhalt


„Für die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern gehören Wald und Wild zusammen. Sie sorgen sich im Ehrenamt nicht nur um die klassische Aufgabe der Hege und Pflege und setzen sich als anerkannter Naturschutzverband damit gleichermaßen für den Artenreichtum an. Darüber hinaus erhalten sie ein wichtiges Brauchtum, denn die Jagd steht für Beständigkeit und Tradition.“ – Mit diesen Worten würdigte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus heute in Linstow die Leistungen der Jägerschaft anlässlich der 28. Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes MV.

Backhaus betonte, dass die Weiterentwicklung des Jagdwesens im Koalitionsvertrag der Landesregierung zu keiner Zeit so großen Rückhalt erfahren hat. Auch auf Bundesebene sei auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern viel erreicht worden. Erst gestern habe sich der Bundesrat für eine konkrete Regelung zur bundeseinheitlichen Verwendung von Büchsenmunition und eine bundeseinheitliche Jägerprüfung ausgesprochen. Der entsprechende Gesetzentwurf werde in Kürze dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet.

Im Interesse des Wild- und Artenschutzes, zur Verhinderung von Wildschäden sowie im Interesse der Landeskultur und des Gewässerschutzes möchte sich Minister Backhaus künftig dafür einsetzen, weitere Tierarten dem Jagdrecht zu unterstellen und ihnen eine Jagd- und Schonzeit zu geben. Hierzu zählen Nebelkrähe, Rabenkrähe und Elster sowie Nilgans und Nutria. Das entsprechende Rechtsetzungsverfahren werde in Kürze mit der Verbandsanhörung eröffnet.

Besonders erfreut zeigte sich der Minister über den hohen politischen Stellenwert der Wildschadensausgleichskasse. „Wir sind das einzige Bundesland mit flächendeckend gebildeten Wildschadensausgleichskassen. Sie bilden das Rückgrat im Jagdwesen des Landes und stärken die Bodenständigkeit der Jagd“, unterstrich er. 2015/16 lag der Beitrag durchschnittlich bei 20 Cent/ha und das Schadensaufkommen wurde mit durchschnittlich 12 Cent/ha beglichen.

Weiterhin sprach sich Backhaus für mehr Objektivität beim Beurteilen von Wildbestandshöhen aus. Aktuell gilt der Frühjahrsbestand als Grundlage der Abschussplanung einer Hegegemeinschaft. „Deshalb halte ich im Interesse aller jagdlichen sowie land- und forstwirtschaftlichen Nutzer die Einführung eines Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald als objektive Entscheidungsgrundlage für zweckmäßig“, hieß es. In den vergangenen Jahren sei es hierzulande gebietsweise zu erhöhten Rot- und Damwildbeständen gekommen. Die Entwicklungen hatten Backhaus dazu veranlasst, die Regelungen der Wildbewirtschaftungsrichtlinie zur Gegensteuerung dieser Tendenz in Einzelpunkten zu korrigieren.

Im Jagdjahr 2015/16 wurden insgesamt etwa 133.000 Stück Schalenwild erlegt. Positiv zu bewerten ist, dass der in den vergangenen 10 Jahren die Tendenz des Anteiles von durch Verkehrsunfälle zur Strecke gekommenen Wildtiere rückläufig ist. Im Durchschnitt aller Schalenwildarten beläuft sich dieser Fallwildverlust durch Verkehr auf ca. 5 % der Gesamtstrecke. Beim Raubwild wirkten sich die Krankheitsverläufe von Räude. Staupe und Parvovirose deutlich aus. Die Streckenergebnisse von 2011/12 mit den geringsten Strecken beim Fuchs, Waschbär und Marderhund sind 2015/16 wieder deutlich gestiegen, was erneute Besatzzuwächse wiederspiegelt. So wurden rund 18.900 Füchse, 8.800 Marderhunden und 6.600 Waschbären erlegt. Beim Waschbär wird von dem stärksten Besatzzuwachs ausgegangen.

Besorgt zeigte sich Minister Backhaus über die viel zu klein gewordenen Niederwildbesätze. Es komme darauf an, dass die Diskussionsergebnisse aus dem im Februar in Linstow durchgeführten Niederwildsymposium nun schnell umgesetzt werden, sagte er. „Biotopverbesserung plus gezieltes Prädatorenmanagement ist die Zauberformel zur Förderung des Niederwildes.“ betonte der Minister.

Ebenso bedankte er sich bei der Jägerschaft für ihren Einsatz bei der Bekämpfung der Geflügelpest. Dank dieser Mithilfe konnten verendet aufgefundene Wildvögel schnell untersucht werden. Auch jagdliche Einschränkungen seien zum Wohl der Allgemeinheit verlässlich in Kauf genommen worden. Gleichzeitig warnte er vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest vor Jagdtourismus und dem Illegalen Verbringen kontaminierten Materials aus dem Ausland. In der Ukraine sei die Lage aktuell besonders kritisch. Dort wurden seit Anfang des Jahres 51 ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen gemeldet.

Auch der Wolf war auf der Delegiertenkonferenz ein Thema. Backhaus mahnte insbesondere an, sich in der Debatte um den Rückkehrer nicht von gefälschten Videos fehlleiten zu lassen, die vermeintliche Wolfssichtungen hier im Land belegen sollen. Aktuell wird in Mecklenburg-Vorpommern von drei etablierten Rudeln ausgegangen (Lübtheener Heide, Ueckermünder Heide, Kalißer Heide). In der brandenburgischen Grenzregion der Kyritz-Ruppiner Heide hat ein bekanntes Einzeltier im Jahre 2016 ein Rudel begründet, dessen Aktionsradius sich auch auf Mecklenburg-Vorpommern (südliche Müritz-Region) erstreckt.

Schwerin - 01.04.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt