Keine Pflichtverletzung


Bundesgerichtshof beendet Verfahren gegen Finanzstaatssekretär nach elf Jahren

Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Schlussstrich unter das Verfahren gegen Finanzstaatssekretär Peter Bäumer gezogen. Auch der BGH konnte keine Pflichtverletzung feststellen und verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft Rostock in letzter Instanz.

Dem Staatssekretär im Finanzministerium ist vorgeworfen worden, Finanzämter angewiesen zu haben, sogenannte Kerngebietsbescheinigungen von Kommunen grundsätzlich anzuerkennen. Dadurch hätten Investoren Fördermittel erhalten, die ihnen gar nicht zustünden.

Nach jahrelangen Ermittlungen mit Durchsuchungen in der privaten Wohnung und im Finanzministerium sollte der Fall 2012 vor dem Landgericht Schwerin verhandelt werden. Dieses lehnte die Eröffnung des Verfahrens zunächst ab, da eine Verurteilung nicht zu erwarten war. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ließ dann das Oberlandesgericht Rostock die Anklage zu, so dass das Landgericht Schwerin den Fall verhandeln musste.

2013 begann daraufhin der Prozess gegen Bäumer und einen Mitangeklagten vor dem Landgericht Schwerin. Im Frühjahr 2015 wurde das Urteil verkündet: „Freispruch.“ Als einzig verbliebenes Rechtsmittel legte die Rostocker Staatsanwaltschaft daraufhin Revision vor dem BGH ein.

Heute nun verwarf der BGH die Revision in mündlicher Verhandlung. Es habe keine Pflichtverletzung gegeben begründete das Gericht seine Entscheidung. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig und ein Schlussstrich unter ein mittlerweile elf Jahre währendes Verfahren gezogen.

Schwerin - 07.09.2017
Text: Finanzministerium