Kernaufgabe rechtlicher Betreuungen


Justizministerkonferenz will die Kernaufgabe rechtlicher Betreuungen wieder stärken

Für Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) ist der Beschluss Herbst-JuMiKo wegweisend für die Zukunft: „Rechtliche Betreuung braucht klare Struktur“

„Die gerichtlich angeordnete rechtliche Betreuung ist zwischenzeitlich ein großes Sammelbecken verschiedener Aufgaben. Der demografische Wandel in Deutschland trägt dazu bei, dass der Druck auf die anhaltend hohe Zahl rechtlicher Betreuungen weiter zunimmt. Wir brauchen jetzt dringend eine Zäsur, um die Zahl der Betreuungen besser als bisher auf das rechtlich erforderliche Maß zu begrenzen. Die Betreuungspraxis zeigt, dass es hier Defizite gibt“, sagt Justizministerin Hoffmeister in Berlin nach der Herbst-Justizministerkonferenz.

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bitten das Bundesjustizministerium um konkrete strukturelle Verbesserungsvorschläge. Erarbeitet werden sollen diese Vorschläge gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Vertreter der Justiz- und Sozialressorts der Länder in einer Arbeitsgruppe.

„Wir müssen die Kernaufgabe der gerichtlich bestellten Betreuerinnen und Betreuer wieder stärken und auch eine Qualitätsdebatte führen. Das würde auch das Selbstbestimmungsrecht der Hilfebedürftigen stärken. Es ist gut, dass die Justizministerkonferenz mit dem Antrag von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und auch Mecklenburg-Vorpommern eine umfassende Struktur- und Reformdebatte über das Betreuungswesen für notwendig erachtet. Künftig müssen vorgelagerte Hilfen an der Schnittstelle zum Sozialrecht mit dem Betreuungsverfahren besser verknüpft werden. Dies belegen auch aktuelle Forschungsergebnisse des Bundesjustizministeriums. Im Zuge dessen wird auch über höhere Vergütungssätze für Berufsbetreuer, Berufsvormünder und Verfahrenspfleger zu reden sein“, so Justizministerin Hoffmeister.

Schwerin - 09.11.2017
Text: Justizministerium