Kinderwunschbehandlungen


Land erweitert Kreis der Empfänger auf Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Seit 2013 unterstützt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Bund als eines von wenigen Ländern verheiratete Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen. Durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesfamilienministerium und dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern können nunmehr auch Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, eine Förderung beantragen. Die geänderte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen ist rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft getreten.

„Zu einer modernen Familienpolitik gehört für die Landesregierung auch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensentwürfe. Deshalb haben wir den Kreis der Empfänger dieser freiwilligen Leistung des Landes um unverheiratete Paare erweitert“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Gemeinsam mit der Bundesregierung ist es uns ein wichtiges Anliegen, Paare mit unerfülltem Kinderwunsch umfassend und nachhaltig zu unterstützen.“

In Deutschland besteht bei fast jedem zehnten Paar zwischen 25 und 59 Jahren ein unerfüllter Kinderwunsch. Die Kosten der oftmals langwierigen und teuren reproduktionsmedizinischen Behandlungen stellen dabei für viele Paare eine erhebliche Belastung dar.

Drese: „Der Kinderwunsch darf nicht an der Einkommens- und Lebenssituation der Paare scheitern. Zur umfassenden Unterstützung in der finanziellen aber auch psychisch sehr belastenden Situation gehört deshalb auch, den Betroffenen ein möglichst einfaches und schnelles Antrags- und Bewilligungsverfahren zu ermöglichen.“

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei verheirateten Paaren in der Regel 50 Prozent der Kosten bei den ersten drei Behandlungen. Das Land übernimmt gemeinsam mit dem Bund 50 Prozent des den Paaren verbleibenden Eigenanteils für die erste bis vierte Behandlung. Der Rest muss durch die Paare aufgebracht werden.

Mit der neuen Richtlinie können erstmals auch Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gefördert werden. Die Höhe der Zuwendung von Bund und Land beträgt für die erste bis dritte Behandlung 25 Prozent und für den vierten Behandlungszyklus 50 Prozent.

„Wir hoffen, dass durch die finanzielle Unterstützung reproduktionsmedizinischer Behandlungen der Wunsch nach einem Kind für möglichst viele Paare in Mecklenburg-Vorpommern in Erfüllung gehen kann“, so Ministerin Drese.

Mecklenburg-Vorpommern und der Bund stellen zusammen jährlich rund 260.000 Euro zur Verfügung. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist es auch weiterhin, dass die Paare ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Frauen müssen zwischen 25 und 40 Jahre sein, Männer zwischen 25 und 50 Jahren. Diese Bedingungen ergeben sich aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch.

Weitere Informationen gibt es beim Landesamt für Gesundheit und Soziales: http://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/#kinderwunschbehandlungen. Dort können auch Anträge gestellt und Formulare heruntergeladen werden.

Schwerin - 21.12.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung