Kompromiss für Stoffstrombilanzverordnung


Mecklenburg-Vorpommern schlägt Kompromiss für Stoffstrombilanzverordnung vor

Seit einem halben Jahr versuchen Bund und Länder, die im Düngegesetz geforderte Bilanzierung der Nährstoffein- und -austräge in der sogenannten Stoffstromverordnung zu fixieren. Ab 1. Januar 2018 sind größere landwirtschaftliche Betriebe gesetzlich verpflichtet, eine solche Bilanz zu erstellen.

In seiner heutigen Sitzung hat der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates einen Kompromiss vorgelegt, um zum 1. Januar 2018 die Stoffstrombilanzverordnung auf den Weg zu bringen.

„Ich freue mich, dass die Mehrheit der Länder unserem Kompromissvorschlag zur vorübergehenden Flexibilisierung der Vergleichswerte gefolgt ist. So haben wir nun für die Evaluierungsphase bis Ende 2022 die Möglichkeit, ausreichend Erfahrung zu sammeln und dann den Betrieben ein wissensbasiertes Verfahren zur Bilanzierung der Stoffstrombilanzen zur Verfügung zu stellen“, resümierte Minister Backhaus das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Agrarausschuss.

Mecklenburg-Vorpommern hatte dafür geworben, den durch die Betriebe zu erstellenden Bilanzen entweder einen festen Vergleichswert in Höhe von 175 kg/ha oder einen betriebsspezifischen Vergleichswert gegenüber zu stellen. Die Entscheidung hierzu sollte in der Evaluierungsphase den Betrieben überlassen werden. So könne der Verwaltungsaufwand gering gehalten und dem Bedürfnis einer ausgewogenen Datengrundlage für die Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung Rechnung getragen werden.

„Das parteipolitische Taktieren auf dem Rücken der Betriebe ist kaum zu ertragen und ganz offensichtlich nicht zielführend. Wir haben nun über Monate hinweg verschiedene Optionen diskutiert“, so Backhaus.

Im Hinblick auf die noch ausstehende Abstimmung im Umweltausschuss des Bundesrates am 9. November 2017 und schließlich im Bundesratsplenum am 24. November 2017 appellierte Minister Backhaus an die Länder, im Sinne der Landwirte zu entscheiden.

„Der jetzt von uns eingebrachte Kompromissvorschlag ist sicher nicht die Ideallösung. Deshalb gibt es aber die Evaluierungsphase, aus der heraus es gilt, den besten Bewertungsansatz zu entwickeln. Wir müssen aber nun endlich zu einer Verordnung kommen, damit es ab 1. Januar 2018 losgehen kann“, forderte Minister Backhaus.

Schwerin - 06.11.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt