Kulturförderung 2018


Mehr Zeit für Kunst und Kultur

Ministerin Birgit Hesse (SPD): Neue Regeln zur Kulturförderung sind gut aufgenommen worden


Kulturschaffende, Träger und Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern sollen die Kulturfördermittel des Landes künftig unter erleichterten Bedingungen erhalten. Das Land hat die entsprechende Richtlinie jetzt veröffentlicht. Die Regeln sind online auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur einsehbar. Die Vereinfachungen gelten bereits für die Förderanträge für das Jahr 2018.

„Die neuen Regeln zur Kulturförderung sind bei Vertreterinnen und Vertretern der Kulturschaffenden gut aufgenommen worden“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse. „Mit den Änderungen sorgen wir für eine deutliche Vereinfachung. Dafür hatte ich mich zu Beginn meiner Amtszeit ausgesprochen. Allerdings wird es auch in Zukunft nicht ohne einen gewissen Aufwand möglich sein, Fördermittel des Landes zu erhalten“, bekräftigte Hesse. Wer öffentliche Mittel erhalten möchte, müsse aufzeigen, wofür er sie verwenden wolle.

Die größten Vereinfachungen wird es bei Kulturprojekten mit einer Landesförderung in Höhe von bis zu 30.000 Euro geben. Sie soll als Festbetragsfinanzierung erfolgen. Soweit der Finanzierungsplan schlüssig und rechnerisch richtig ist, müssen bei der Beantragung von bis zu 30.000 Euro Landesmitteln keine begründenden Unterlagen zu den Einnahmen und Ausgaben mehr eingereicht werden. Der Finanzierungsplan muss also auch erst bei einer Antragssumme von mehr als 30.000 Euro durch die Kommune oder den Landkreis bestätigt werden, sofern diese sich an der Finanzierung des Projektes beteiligen.

Unabhängig vom Antragsvolumen entfällt für alle Antragstellerinnen und Antragssteller grundsätzlich die Vorlage der Stellungnahme der Kulturverwaltung. Erleichterungen gibt es zudem bei weiteren Regelungen, z. B. hinsichtlich des vorzeitigen Maßnahmebeginns, der Mitteilungspflichten und der Inventarisierungspflicht. Für öffentliche Bibliotheken gibt es Sonderregeln zur Medienbeschaffung.

Hinweise zum Antragsverfahren und Antworten auf Fragen zur Fördermittelakquise erhalten Kulturschaffende beim Servicecenter Kultur in Rostock.

Kontakt:

Servicecenter Kultur
c/o KARO gAG in der FRIEDA 23
Hendrik Menzl
Friedrichstr. 23
18057 Rostock
Tel.: 0381 2035409
http://servicecenter-kultur.de
E-Mail: servicecenter@karo.ag

Schwerin - 25.10.2017
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur