Land bezahlt Kosten für Transitflüchtlinge


Land bezahlt Kosten der Stadt Rostock für sogenannte Transitflüchtlinge

Im Herbst 2015 waren unter den Schutzsuchenden, die nach Deutschland kamen oder direkt in Rostock eintrafen, viele sogenannte Transitflüchtlinge. Sie wollten nach Skandinavien weiterreisen, um dort einen Asylantrag zu stellen. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten auf den Fährschiffen waren eine Erstversorgung und Unterbringung für ein oder mehrere Tage in einer Rostocker Notunterkunft notwendig. Dort wurden sie von vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie der Stadtverwaltung betreut, bis in Zusammenarbeit mit den Fährlinien eine Weiterreise möglich war.

Um die Hansestadt Rostock angesichts der unvorhersehbaren Aufgabe nicht ungebührlich zu belasten, hatte das Innenministerium schon im Oktober 2015 finanzielle Unterstützung bei den Kosten zugesagt, die im Zusammenhang mit der Versorgung der durchreisenden Personen entstanden sind, soweit diese Kosten nicht schon nach dem Verfahren gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern erstattet wurden.

Nachdem die von der Hansestadt Rostock dargestellten Kostenpositionen geprüft wurden, erhält die Stadt eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 2,5 Mio. Euro.

Schwerin - 14.09.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa