Landesgleichstellungsgesetz


Landesverfassungsgericht bestätigt Landesgleichstellungsgesetz

Das Landesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerde gegen das Gleichstellungsgesetz M-V zurückgewiesen. Hierzu erklärt Gleichstellungsministerin Stefanie Drese:

„Heute ist ein guter Tag für die Frauenförderung in unserem Land. Wir sehen uns durch das Urteil vollumfänglich bestätigt. Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist und bleibt eine wesentliche Aufgabe und ein wichtiger Auftrag aller staatlichen Ebenen. Sie „obliegt der gesetzgeberischen Ausgestaltungsbefugnis“. Das hat das Landesverfassungsgericht heute ausdrücklich hervorgehoben.

Frauen sind im Gegensatz zu Männern immer noch strukturellen und faktischen Nachteilen ausgesetzt. Sie sind im Berufsleben unterrepräsentiert in Führungspositionen, leisten vorrangig Pflege- und Familienaufgaben und werden entsprechend häufiger in Teilzeittätigkeit gedrängt. Das hat Auswirkungen auf die Karriere und die Gehaltsentwicklung. Solange diese strukturellen Benachteiligungen bestehen, sind spezielle Fördermaßnahmen und begünstigende Regelungen für Frauen gerechtfertigt und notwendig und entsprechen dem ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes.

Unser modernes Gleichstellungsgesetz hilft, mehr Chancengerechtigkeit zu schaffen, die Gleichstellungsbeauftragten zu stärken und deren Handlungsspielraum auszudehnen. Ich begrüße ausdrücklich, dass das Verfassungsgericht betont hat, dass eine weibliche, allein von den weiblichen Beschäftigten der betreffenden Dienststelle gewählte Gleichstellungsbeauftragte ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel ist und durch das Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz gerechtfertigt ist.“

Schwerin - 10.10.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung