Mehr Transparenz bei der Hochschulfinanzierung


Ministerin Birgit Hesse (SPD): Hochschulen wirtschaften sehr verantwortungsvoll

Wissenschaftsministerin Birgit Hesse hat sich erneut für eine transparente Hochschulfinanzierung ausgesprochen. Der Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2018/2019 sieht die Einführung einer Mindestrücklage bei den Hochschulen in Höhe von 2,5 Prozent im ersten Jahr und in den darauffolgenden Jahren in Höhe von jeweils fünf Prozent vor. Die Landesregierung folgt mit diesem Vorgehen einer Empfehlung des Landesrechnungshofes, der in einem Sonderbericht mehr Transparenz und Klarheit bei der Hochschulfinanzierung gefordert hatte.

„Haushaltsrücklagen sind ein Finanzpolster, um bei plötzlich auftretenden Fällen reagieren zu können und handlungsfähig zu bleiben“, erläuterte Wissenschaftsministerin Birgit Hesse. „Die Hochschulen wirtschaften seit vielen Jahren sehr verantwortungsvoll. Dies zeigt sich daran, dass die Rücklagen im vergangenen Jahr erneut gestiegen sind. In den Zielvereinbarungen haben wir uns darauf verständigt, ein wirksames Reporting und Controlling bei der Aufstellung der Hochschulhaushalte zu etablieren. Die Einführung einer Mindestrücklage ist ein Schritt in diese Richtung“, so Hesse.

Die Rücklagen der Hochschulen sind im Haushaltsjahr 2016 erneut gestiegen. Erstmals wurde mit rund 76 Mio. Euro die 75-Mio.-Euro-Marke deutlich überschritten. Im vergangenen Jahr sind insgesamt 18,6 Mio. Euro in die Rücklage geflossen. Dies ist der höchste Betrag seit Einführung der Globalhaushalte im Jahr 2004 und mehr als das Doppelte wie im Jahr 2015. Bei einem Globalhaushalt können die Hochschulen mit den Mitteln, die ihnen zur Verfügung gestellt werden, zwischen Personal- und Sachausgaben und Investitionen eigenverantwortlich wirtschaften.

„Mit der Einführung einer Mindestrücklage stellen wir ein Defizit ab, da der Landesrechnungshof die bisherigen Regelungen zu den Rücklagen bemängelt hatte. Diese Empfehlungen finden sich in dem Prüfbericht, der auch von den Hochschulen akzeptiert wurde. Ein Eingriff in die Hochschulautonomie in den Bereichen Forschung und Lehre ist die Einführung einer Mindestrücklage nicht. Über die genaue Umsetzung und die Einzelheiten des Verfahrens sind wir mit den Hochschulen im Gespräch“, betonte Hesse.

Schwerin - 01.11.2017
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur