Mittel für Bildung und Teilhabe


Ministerin Stefanie Drese (SPD): Mittel für Bildung und Teilhabe kommen immer besser bei den Kindern an

Die Ausgaben für Bildung und Teilhabe (BuT) sind landesweit im sechsten Jahr in Folge gestiegen. Das hat die Auswertung der von den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgelegten BuT-Nachweise für das Jahr 2016 durch das Sozialministerium ergeben.

„Damit sind die Leistungen für anspruchsberechtigte Kinder aus einkommensschwachen Haushalten im Jahr 2016 in Mecklenburg-Vorpommern noch besser als 2015 angekommen“, teilt Sozialministerin Stefanie Drese mit. Gleichzeitig sei die Anzahl der Kinder, die theoretisch Ansprüche auf BuT-Leistungen haben (SGB II und Bundeskindergeldgesetz - BKGG) u.a. durch die verbesserte wirtschaftliche Situation im sechsten Jahr in Folge weiter gesunken, trotz Änderungen im SGB II und im Wohngeldgesetz sowie der Erhöhung der Regelsätze.

„Immer weniger Kinder im SGB II- und BKGG-Bezug erhalten also immer mehr Mittel aus dem BuT-Paket des Bundes“, betont Ministerin Drese. „Das ist ein wesentlicher Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit. Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Haushalten wird so ein besserer Zugang zu Bildungsangeboten sowie zum sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.“ Die wichtigste BuT-Leistung bleibt auch 2016 die Mittagsverpflegung in Kita und Kindertagespflege und für Schüler. Danach folgen Ausgaben für den persönlichen Schulbedarf und für Lernförderung.

Die Ausgaben für BuT-Leistungen sind landesweit im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1,06 Millionen Euro auf knapp 15,8 Millionen Euro gestiegen. Das ist eine Steigerung von 7,2 Prozent und bedeutet den höchsten Ausgabenstand seit Einführung des BuT-Paketes 2011. Gleichzeitig ist die Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen (SGB II und BKGG) von 79.574 im Jahr 2015 auf 76.238 im Jahr 2016 (-4,2 %) gesunken.

Drese: „Die jüngste Auswertung zeigt, dass sich die positive Entwicklung seit Einführung des BuT-Paketes bis heute verstetigt hat. Das kommt den anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unmittelbar zu Gute. Die Landkreise und kreisfreien Städte leisten als verantwortliche Träger bei der Umsetzung eine sehr gute Arbeit. Dafür bedanke ich mich“, so Sozialministerin Drese.

Hintergrund:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket des Bundes haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.

Im Anhang finden Sie zwei Grafiken zur Entwicklung der Ausgaben für BuT-Leistungen in M-V sowie zur Zahl der Anspruchsberechtigten BuT in M-V.

Schwerin - 23.06.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung