Mittlere-Reife-Prüfung am Gymnasium


Ministerin Birgit Hesse (SPD) wünscht Schülerinnen und Schülern viel Erfolg

Schülerinnen und Schüler, die die Mittlere-Reife-Prüfung am Gymnasium erfolgreich ablegen, müssen die Schule anschließend nicht verlassen. Darauf hat Bildungsministerin Birgit Hesse erneut hingewiesen. Sollte sich im Einzelfall eine Schülerin oder ein Schüler nach erfolgreich absolvierter Prüfung dafür entscheiden, die Schullaufbahn am Gymnasium fortzusetzen, muss dies die Schule ermöglichen.

„In Elterngesprächen werde ich immer wieder auf die Regelungen angesprochen“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Zunächst ist die Mittlere-Reife-Prüfung am Gymnasium den Schülerinnen und Schülern vorbehalten, die nach einer Beratung von Lehrerinnen und Lehrern die Absicht haben, die Schule zu verlassen. Sie haben sogar einen Rechtsanspruch auf das Absolvieren der Prüfung. Allen Schülerinnen und Schülern, die an diesen Prüfungen teilnehmen, wünsche ich viel Erfolg. Sollten sie sich anschließend zum Verbleib am Gymnasium entscheiden, steht dem nichts im Wege“, betonte Hesse.

Weder das Schulgesetz noch die „Mittlere-Reife-Prüfungsordnung – Gymnasien“ schreiben vor, dass Schülerinnen und Schüler das Gymnasium nach erfolgreicher Prüfung verlassen müssen. Das Schulgesetz regelt hierzu in Paragraph 19, Absatz 4 Satz 2 lediglich: „Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen und die Mittlere Reife anstreben, unterziehen sich an der bisher besuchten Schule einer entsprechenden zentralen Prüfung“.

Die zentralen schriftlichen Mittlere-Reife-Prüfungen am Gymnasium im Fach Deutsch beginnen am Mittwoch, 31. Mai 2017. Am Mittwoch, 7. Juni 2017, folgen dann die zentralen Prüfungen in der 1. Fremdsprache. Die Prüfungen im Fach Mathematik finden am Freitag, 9. Juni 2017, statt.

Schwerin - 08.05.2017
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur