Neue Düngeverordnung beschlossen


Minister Dr. Till Backhaus (SPD) / Dr. Wilhelm Priesmeier: Es ist geschafft – neue Düngeverordnung beschlossen

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus sowie der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Wilhelm Priesmeier zeigen sich angesichts der heute durch den Bundesrat verabschiedeten novellierten Düngeverordnung sichtlich erleichtert. „In Anbetracht der EU-Klage gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie ist ein praxisgerechtes Düngerecht, das die Belange der Landwirtschaft ebenso berücksichtigt wie die der Umwelt, schon lange überfällig. Die letzten Weichen wurden unter anderem durch einen Vorschlag Mecklenburg-Vorpommerns gestellt, so dass Bund und Länder sich nun endlich auf eine neue Düngeverordnung einigen konnten“, unterstrich Dr. Backhaus.

„Nach jahrelanger Diskussion haben die Landwirte nun endlich Rechts- und Planungssicherheit. Außerdem stellen wir sicher, dass die Kosten für die Allgemeinheit, vor allem bei der Trinkwasseraufbereitung nicht ins Unbezahlbare steigen“, ergänzte Dr. Priesmeier.

Wesentliche Eckpunkte des neuen Düngerechts sind u.a.:

- Bei der Düngebedarfsermittlung sind jetzt auch Gärreste aus Biogasanlagen zu berücksichtigen;
- Verlängerung der Zeiträume, in denen keine stickstoffhaltigen Düngemittel aufgebracht werden dürfen;
- neue Anforderungen an die Gülleausbringungstechnik, um in erster Linie Ammoniakemissionen in die Umwelt zu reduzieren.

„Ein weiterer Vorteil ist, dass zur Verringerung der Nährstoffeinträge die Länder ermächtigt werden, für besonders nitrat- und phosphatbelastete Gebiete mindestens drei von 14 bundesweit vorgegebenen Maßnahmen zur Nährstoffreduzierung festzulegen. Hier bekommen wir endlich den notwendigen Spielraum, um die natürlichen Standortbedingungen zu berücksichtigen. Eine entsprechende Landesverordnung werden wir unmittelbar nach Inkrafttreten der Düngeverordnung auf den Weg bringen und somit einen zusätzlichen Beitrag zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen leisten“, so der Minister.

„Was jetzt noch fehlt ist die Stoffstrom-Verordnung zur Bilanzierung der Nährstoffströme im Betrieb. Das neue Düngegesetz sieht vor, dass diese ab 01. Januar 2018 greifen muss. Nur so können wir sicherstellen, dass sich am Ende alle ehrlich machen müssen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat uns zugesichert, dass noch im April ein Verordnungsentwurf vorgelegt wird. Hier werde ich den Bundesminister beim Wort nehmen“, sagte Dr. Priesmeier.

Schwerin - 31.03.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt