Neue Feuerwehrorganisations- verordnung


Neue Feuerwehrorganisationsverordnung tritt in Kraft

Innenminister Lorenz Caffier (CDU): Gutes Werkzeug für eine erfolgreiche Brandschutzbedarfsplanung

Heute tritt nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern die neue Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOV M-V) in Kraft. Mit der Neufassung gibt das Ministerium für Inneres und Europa den Gemeinden im Land ein Werkzeug für ihre Brandschutzbedarfsplanung an die Hand.

Mit Inkrafttreten des geänderten Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V zum 31. Dezember 2015 sind alle Gemeinden verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung in Abstimmung mit ihren Nachbargemeinden, den Ämtern und den Landkreisen aufzustellen. Neben einer Bestandsaufnahme zu den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen (u.a. zur Verfügung stehende Technik, Zahl der Mitglieder in der Feuerwehr) und einer Gefahren- und Risikoanalyse ist die Definition von Schutzzielen Teil dieser Brandschutzbedarfsplanung.

Innenminister Lorenz Caffier: „Wir haben die Verordnung in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband, dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag erarbeitet und auch Änderungsvorschläge aufgenommen. Alle Städte und Gemeinden haben nun zwei Jahre Zeit, ihre Feuerwehr risiko- und bedarfsgerecht, aber auch transparent und vorrausschauend für die Zukunft zu bemessen.“

Ergänzend zur Feuerwehrorganisationsverordnung wird das Innenministerium noch eine Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen erlassen, deren Inhalt den Kommunen bereits vor einiger Zeit in einer „Orientierungshilfe“ bekannt gemacht wurde. Mit der Feuerwehrorganisationsverordnung und der geplanten Verwaltungsvorschrift haben die Kommunen einen roten Faden, an dem entlang sie landeseinheitlich ihre Feuerwehrbedarfspläne aufstellen können.

Die Brandschutzbedarfsplanung bietet eine umfassende und begründete Darstellung zur vorausschauenden Ermittlung des für die Aufgabenerfüllung notwendigen Bedarfes an Personal, Fahrzeugen, Geräten und Gebäuden der Feuerwehren einer Kommune. Durch die gemeindeübergreifende, flächendeckende Festlegung von Schutzzielen wird insbesondere die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit benachbarter Gemeinden im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit ermöglicht. Auf der Grundlage gleichlautender Schutzziele können Aufgaben Synergien ausnutzend risiko- und sachgerecht gemeinsam erfüllt werden. Durch die vorgesehene Abstimmung zwischen benachbarten Gemeinden in Form der Befassung durch die Gemeindevertretungen der Nachbargemeinden wird auch diesen ein Überblick verschafft und der Weg zur Zusammenarbeit erleichtert.

Schwerin - 29.04.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa