Neue Landeswahlleitung M-V bestellt


Die Landesregierung bestellt gemäß Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) die Landeswahlleitung und ihre Stellvertretung. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Landeswahlleitung von der Leiterin bzw. dem Leiter der Abteilung Statistik im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) wahrgenommen. Diese Abteilung ist für die Organisation und Durchführung von Landtags- und Bundestagswahlen sowie der Wahlen zum Europäischen Parlament verantwortlich.

Seit November 2009 war diese Aufgabe von Frau Ministerialrätin Doris Petersen-Goes wahrgenommen worden. Da sie zwischenzeitlich im Ministerium für Inneres und Europa tätig ist und Frau Leitende Regierungsdirektorin Gudrun Beneicke im Sommer als Abteilungsleiterin Statistik in das LAiV wechselte, wird auch die Landeswahlleitung neu bestellt. Mit Blick auf die seinerzeit anstehende Bundestagswahl am 24. September 2017 war zunächst auf einen Wechsel der Landeswahlleitung verzichtet worden.

Das Kabinett stimmte heute einer entsprechenden Vorlage aus dem Innenministerium zu so dass mit heutiger Wirkung Frau Beneicke das Amt der Landeswahlleiterin bekleidet. Sie arbeitet seit März 1992 als Juristin und Führungskraft in verschiedenen Bereichen des Innenministeriums M-V. Stellvertretende Landeswahlleiterin bleibt weiterhin die Leiterin des Wahlrechtsreferates im Innenministerium, Frau Ministerialrätin Sabine Gentner, die von der Landesregierung bereits im November 2009 mit dieser Aufgabe betraut wurde.

Innenminister Caffier dankte der bisherigen Landeswahlleiterin und Vorsitzenden des Landeswahlausschusses für ihre langjährige Arbeit im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern und wünschte der neuen Landeswahlleiterin viel Erfolg: „In Wahljahren stehen nicht nur die Wahlausschüsse und die Wahlbehörden, sondern auch das Statistische Amt, das die organisatorische und technische Vorbereitung sowie die Wahlauswertung betreut, vor besonderen Herausforderungen. Diese Aufgabe wurde auch im Wahljahr 2017 wieder erfolgreich gemeistert.“

Schwerin - 19.12.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa