Neues Prostituiertenschutzgesetz


Land startet zum 1.7. mit der Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes

In wenigen Tagen tritt das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Damit gibt es erstmals umfassende Regelungen zum Schutz von Prostituierten im Prostitutionsgewerbe. In Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) die Aufgaben der gesundheitlichen und sozialen Beratung sowie des Anmeldeverfahrens für Prostituierte wahr.

Zum 1.7. wird im LAGuS eine telefonische Kontaktstelle eingerichtet, die für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, aber auch für Betreiber Voranfragen regelt. Mit dem heutigen Tag wurde bereits eine entsprechende Internetseite mit allgemeinen Informationen, einer Zusammenstellung von Informationsmaterialien und Formularen sowie spezifischen Hinweisen für Prostituierte und Betreiberinnen und Betreiber freigeschaltet. Die Homepage wird fortlaufend aktualisiert und erweitert.

Der Bundesrat hatte nach intensiver Diskussion vor ca. zwei Wochen mit der Verabschiedung entsprechender Ausführungs-Verordnungen letzte rechtliche Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes in den Ländern geschaffen. „Nun können durch die zuständigen Behörden alle fachlichen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten vorangetrieben werden“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Daran arbeiten wir im Ministerium, im LAGuS und gemeinsam mit den Kommunen unter Hochdruck.“

Ab Herbst soll für die Prostituierten die umfassende gesundheitliche und soziale Beratung durch das LAGuS beginnen. „Hierfür stellt das LAGuS qualifiziertes Personal zur Verfügung und werden neue qualifizierte Stellen hinzukommen“, verdeutlichte Ministerin Drese. „Dabei richten wir uns an einem Standard aus, der die Umsetzung des Gesetzes vollständig ermöglicht und orientieren uns an den Planzahlen anderer Bundesländer“, so Drese. Aktuell sind zwei Stellen ausgeschrieben. Die Anzahl einzurichtender Stellen hängt letztlich vom tatsächlichen Umfang der Sexarbeit in MV ab. Drese: „Mit Rücksicht auf einen vernünftigen Umgang mit Steuermitteln wird es ein Kernteam geben und werden weitere Personalstellen ggf. angepasst.“

Drese: „Mit dem neuen Gesetz wollen wir Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in Deutschland besser begleiten und unterstützen, etwa durch regelmäßige Beratungstermine und die Einführung einer Kondompflicht. Wichtig ist mir zudem, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern die Hilfen niedrigschwellig, vertrauensvoll und mit gut geschultem Personal anbieten. Denn ein mit hohen Hürden und abschreckenden Modalitäten ausgestattetes Anmeldeverfahren könnte gerade bei Personengruppen, die wenig Vertrauen zu behördlichen Strukturen und Abläufen haben, dazu führen, dass sie eine Anmeldung umgehen und ihre Tätigkeit nur noch im Verborgenen ausüben. Gute Beratungen des LAGuS, die im Interesse der in der Sexarbeit Tätigen liegen, können dazu beitragen, dass Frauen aus eigenem Interesse aus der Illegalität heraustreten“, so Drese.

Weitere Informationen sind auf der seit heute freigeschalteten Homepage http://www.lagus.mv-regierung.de/Prostituiertenschutzgesetz/ abrufbar.

Schwerin - 27.06.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung