NSU-Unterausschuss auflösen!


Sorgsamer Umgang mit Steuergeldern: NSU-Unterausschuss auflösen!

Das Oberlandesgericht München hat die Herausgabe wesentlicher Dokumente über die rechtsextreme Terrorgruppe ‚Nationalsozialistischer Untergrund‘ endgültig abgelehnt. Dazu erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete, Bert Obereiner:

„Mit der Ablehnung des Oberlandesgerichts, die angeforderten Dokumente herauszugeben, war zu rechnen. Sie ist verständlich, da auch rechtlich zutreffend. Ein Unterausschuss hat nicht die exekutiven Befugnisse eines Untersuchungsausschusses. Er hat daher kein Recht auf Akteneinsicht. Auf die fehlenden Befugnisse hatte die AfD-Fraktion schon bei der Einsetzung hingewiesen und den Unterausschuss deshalb als einzige Fraktion abgelehnt. Die entstandenen Kosten hätten wir dem Steuerzahler gerne erspart.

Wir sind nach wie vor für die Auflösung des Unterausschusses und werden das auch so beantragen. Unabhängig davon sind wir auch von der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht überzeugt. Zwar hätte letzterer mehr Rechte, unter anderem eben das Recht auf Akteneinsicht. Es ist aber mehr als fraglich, ob dieser noch zu einem Erkenntnisgewinn führen kann. Immerhin gab es seit 2012 schon einen Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag und sieben Untersuchungsausschüsse in verschiedenen Bundesländern.“

Schwerin - 23.08.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern