Personenaufzüge für die Wiro


Rostock: Minister Christian Pegel (SPD) übergibt Förderbescheide für Personenaufzüge an die Wiro

Bauminister Christian Pegel übergibt am Mittwoch (28.06.2017) insgesamt fünf Zuwendungsbescheide an die Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft (Wiro) mbH. Die Mittel in Höhe von fast einer halben Million Euro kommen aus dem Zuschussprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen.

Mit 59.400 Euro wird der Anbau eines Personenaufzugs an ein fünfstöckiges Wohngebäude mit 15 Wohnungen aus dem Jahr 1980 am Kurt-Schumacher-Ring 11 gefördert.

Für den Einbau zweier Personenaufzüge an der Salvador-Allende-Straße 41 und 45 in Toitenwinkel beträgt der Zuschuss 99.000 Euro. Dabei handelt es sich um ein fünfgeschossiges Wohngebäude aus dem Jahr 1984 mit zwei Treppenhäusern und 30 Wohnungen.
Drei Aufzüge an der Helsinkier Straße 73, 74 und 75 in Lütten Klein werden mit insgesamt 148.500 Euro bezuschusst. Das sechsgeschossige Wohngebäude mit drei Treppenhäusern und 30 Wohnungen wurde 1984 gebaut.

An der Maxim-Gorki-Straße 10 und 11 in Evershagen lässt die Wiro zwei Personenaufzüge an einen Sechsgeschosser von 1984 mit zwei Treppenhäusern und 20 Wohnungen anbauen. Die Förderung beträgt dafür 99.000 Euro.

In Schmarl wird der Anbau eines Aufzugs an ein sechsstöckiges Wohnhaus an der Roald-Amundsen-Straße 7 mit 59.400 Euro gefördert. Es handelt sich um ein sechsgeschossiges Wohngebäude aus dem Jahr 1978 mit einem Treppenhaus und 15 Wohnungen.
Bei allen Maßnahmen werden die Aufzüge an der Außenfassade des Gebäudes mit Haltestellen auf den Zwischenpodesten installiert und somit Barrieren für die Wohnungszugänge abgebaut.

Das Sonderprogramm „Nachrüstung von Personenaufzügen und Liften“ wurde 2014 erstmals aufgelegt, um die Strategie der Landesregierung „Wohnen mit Zukunft“ angesichts des demografischen Wandels zu unterstützen. Mit dem Programm wird seither kontinuierlich die Nachrüstung von Personenaufzügen und Treppenliften in Mietwohngebäuden gefördert – mit einem Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 59.400 Euro pro Aufzug.

Schwerin - 26.06.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung