Rechtsanspruch auf Betreuung


Ministerin Stefanie Drese (SPD) spricht sich für Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder aus

Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt die Initiative von Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley für einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung für Grundschulkinder. Die von Barley heute angekündigten Gespräche mit den Ländern und weiteren Akteuren zur konkreten Ausgestaltung des Rechtsanspruchs werden von Drese ausdrücklich unterstützt.

„Mit der Weiterentwicklung der Kindertagesförderung werden die Startchancen für Kinder im Grundschulalter verbessert, Armutsrisiken für Familien reduziert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöht“, betonte Drese heute am Rande ihrer Sommertour durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim.

In Mecklenburg-Vorpommern besuchen etwa 70 Prozent der Sechs- bis Zehnjährigen einen Hort oder ein anderes öffentlich gefördertes Betreuungsangebot nach dem Unterricht. Das ist im Ländervergleich eine der höchsten Betreuungsquoten für Kinder im Grundschulalter. Laut einer Prognos-Studie, die sich auf eine repräsentative Elternbefragung des Deutschen Jugendinstituts bezieht, haben bundesweit ca. 44 Prozent aller Grundschulkinder kein Betreuungsangebot nach dem Unterricht.

Drese: „Ich freue mich, dass Katarina Barley zur Umsetzung des Rechtsanspruchs eine finanzielle Beteiligung des Bundes in Aussicht gestellt hat. Wir brauchen die Unterstützung des Bundes für eine bestmögliche und bedarfsgerechte frühkindliche Bildung für alle Kinder. Dieses Ziel können Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam erreichen.“

Schwerin - 31.07.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung