Rehabilitierung von DDR-Heimkindern


Erleichterung der Rehabilitierung von DDR-Heimkindern durch Bundesrat angeschoben

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU): „Es ist ein wichtiges Zeichen der Länder für die Opfer des SED-Regimes“

„Der Bundesrat hat heute den gemeinsamen Gesetzentwurf der Länder Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin zur Verbesserung der Lage von Heimkindern an den Deutschen Bundestag überwiesen. Das ist ein gutes Zeichen der Bundesländer für die Opfer des SED-Regimes, die auch in den Kreisen der Kinder von politisch verfolgten Eltern zu finden sind“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

„Der erste Vorstoß war mit der Bundestagswahl hinfällig geworden. Darum ist es umso wichtiger, dass heute der Bundesrat kurz nach der Konstituierung des neuen Bundestages das Thema wieder auf die Tagesordnung gehoben hatte. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Die Rehabilitierung einer bestimmten Gruppe von ehemaligen DDR-Heimkindern muss erleichtert werden. Noch immer wirken sich die Folgen des SED-Regimes auf die Gegenwart aus. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist es so, dass Kinder, die wegen der Inhaftierung der politisch verfolgten Eltern in ein Heim eingewiesen wurden, nicht ohne Weiteres einen Anspruch auf Rehabilitierung haben. Sie müssen vielmehr nachweisen können, dass die Heimeinweisung selbst darauf abzielte, eine politisch willkürliche Benachteiligung herbeizuführen. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt und die Rehabilitierung deshalb abgelehnt wird, können Betroffene weder eine Kapitalentschädigung noch eine Opferrente beanspruchen. Das ist nicht hinnehmbar. Es ist wichtig, das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz so zu ergänzen, dass die Betroffenen ihr Recht auch tatsächlich durchsetzen können. Die Änderung soll auch denjenigen zugutekommen, deren Antrag zwischenzeitlich rechtskräftig abgelehnt worden ist. Der Zeitraum für Anträge auf Rehabilitierung soll zudem bis Ende 2029 ausgedehnt werden“, so Ministerin Hoffmeister.

Schwerin - 03.11.2017
Text: Justizministerium