Rehabilitierung von DDR-Heimkindern


Neuer Anlauf im Bundesrat für Erleichterung der Rehabilitierung von DDR-Heimkindern

Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin schieben erneute Initiative an. Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU): „Erster Vorstoß mit Bundestagswahl hinfällig“

„Die Bundesratsinitiative von Thüringen und Sachsen, die darauf abzielte, die Rehabilitierung einer bestimmten Gruppe von ehemaligen DDR-Heimkindern zu erleichtern, ist mit der Bundestagswahl hinfällig geworden. Das Thema hat sich jedoch nicht erledigt. Denn noch immer wirken sich die Folgen des SED-Regimes auf die Gegenwart aus. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist es so, dass Kinder, die wegen der Inhaftierung der politisch verfolgten Eltern in ein Heim eingewiesen wurden, nicht ohne Weiteres einen Anspruch auf Rehabilitierung haben. Sie müssen vielmehr nachweisen können, dass die Heimeinweisung selbst darauf abzielte, eine politisch willkürliche Benachteiligung herbeizuführen. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt und die Rehabilitierung deshalb abgelehnt wird, können Betroffene weder Kapitalentschädigung noch Opferrente beanspruchen. Das ist jedoch aus meiner Sicht ein Widerspruch zum Zweck des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, staatliches Unrecht in der DDR wiedergutzumachen. Es ist daher wichtig, das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz so zu ergänzen, dass die Betroffenen ihr Recht auch tatsächlich durchsetzen können. Die Änderung soll auch denjenigen zugutekommen, deren Antrag zwischenzeitlich rechtskräftig abgelehnt worden ist“, sagt Justizministerin Hoffmeister. Daneben sieht die Initiative vor, den Zeitraum für Anträge auf Rehabilitierung bis Ende 2029 auszudehnen.

Mecklenburg-Vorpommern kündigte mit Berlin zur Sitzung des Rechtsausschusses des Bundesrates den Beitritt zur neuen Bundesratsinitiative von Thüringen und Sachsen an. Die Initiative reagiert auf eine Entscheidung des BGH vom 25. März 2015 (Az.: 4 StR 525/13; s. ZOV 2015, 137), die sich für bestimmte ehemalige Heimkinder nachteilig auf deren Rehabilitierungschancen ausgewirkt hat.

Schwerin - 18.10.2017
Text: Justizministerium