Revision der EU-Öko-Verordnung


Minister Dr. Till Backhaus (SPD) fordert Verbesserungen für Ökolandbau

Kurz vor dem Ende der maltesischen Ratspräsidentschaft gelang am 28. Juni 2017 eine Einigung im Trilog zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission über die neue Verordnung über den Ökolandbau.

Über den Vorschlag, den die Kommission vor über drei Jahren vorgelegt hatte, war seit 2015 in mehreren Runden erfolglos verhandelt worden. Zu den strittigen Punkten gehörte beispielsweise eine Abschwächung bisheriger hoher Standards z.B. beim Tierwohl. Die Bundesländer hatten sich von Anfang an gegen diese Vorgehensweise ausgesprochen, sich den Abbruch der Verhandlungen ausgesprochen und stattdessen für eine behutsame Weiterentwicklung der bestehenden Bio-Verordnung ausgesprochen plädiert.

„Ich bedaure sehr, dass sich die Verhandlungen so lange hingezogen haben. Nach erster Durchsicht der Unterlagen ist dieser Kompromiss vollkommen unzureichend“, betont Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt. „Ein Kompromiss macht nur Sinn, wenn wir tatsächlich mit einer neuen Verordnung insgesamt Fortschritte bei der Weiterentwicklung der ökologischen Erzeugung im tierischen und pflanzlichen Bereich erzielen würden. Wo aber ist der Fortschritt, wenn das Schnäbelkürzen im ökologischen Landbau weiter zugelassen sowie der Anteil regionalen Futters erhöht wird, aber man sich auf keine Definition für die ‚Region‘ einigen konnte oder die Anforderungen für die Verwendung ökologisch-vermehrten Saatgutes nicht erhöht?“ so Minister Dr. Backhaus in einer ersten Stellungnahme. „Ich fordere Bundesminister Schmidt daher auf, dem Kompromiss im Agrarrat nicht zuzustimmen“.

Schwerin - 06.07.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt