Risiken für Einschleppung der Vogelgrippe


Minister Dr. Till Backhaus (SPD): Tierhalter müssen Risiken für Einschleppung der Vogelgrippe minimieren

In den Niederlanden ist in einer Entenhaltung mit 16.000 Tieren das hochpathogene H5N6-Influenzavirus festgestellt worden. Daraufhin ordneten die Niederlande eine landesweite Stallpflicht für Geflügel an.

Die zunehmend kältere und feuchtere Witterung sowie die Konzentration von Wildvögeln durch den Herbstzug, insbesondere von Wasservögeln in Rastgebieten, begünstigt die Entstehung von Infektketten bei empfänglichen Wildvögeln. Das Virus bleibt in feuchter und kalter Umgebung beispielsweise im Kot infizierter Tiere länger stabil als bei höheren Temperaturen und Trockenheit, teilt das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit mit.

Minister Backhaus weist in diesem Zusammenhang erneut alle Geflügelhalter auf die Notwendigkeit der Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen hin. „Dieser Fall in den Niederlanden zeigt, dass Tierhalter in der Pflicht sind, alles zu tun, um Einschleppungsrisiken zu minimieren“, sagte er.

Dazu gehört insbesondere, dass Tiere nicht an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel frei zugänglich sind oder nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Stallzugänge müssen gegen unbefugten Zutritt und unbefugtes Befahren gesichert sein. Betriebe mit mehr als 1.000 Stück Geflügel müssen zudem unbedingt die allgemeinen Schutzmaßregeln nach den §§ 5 und 6 der Geflügelpest-Verordnung einhalten.

Außerdem kommt es darauf an, dass eine mögliche Einschleppung der Geflügelpest sowohl in Hausgeflügelbestände oder Bestände mit gehaltenen Vögeln, wie Zoos oder Tierparke, früh erkannt wird.

Dazu muss die Tiergesundheit in den Beständen gut beobachtet werden. Tritt innerhalb von 24 Stunden ein erhöhtes Verlustgeschehen im Bestand auf oder kommt es zum deutlichen Absinken der Legeleistung, so muss der Geflügelhalter Geflügelpest oder niedrigpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 oder H7 unverzüglich durch einen Tierarzt ausschließen lassen.

Ebenso muss die Wildvogelpopulation gut beobachtet werden und ein mögliches Verlustgeschehen auch hier sehr schnell abgeklärt werden.

Schwerin - 13.12.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt