Schutz von Frauen und Kindern


Integrationsbeauftragte Dagmar Kaselitz (SPD): Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften muss gewährleistet sein

Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Dagmar Kaselitz, hat heute anlässlich der Antigewaltwoche die Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Ludwigslust besucht und sich über die Arbeit der Koordinierungsstelle für Gewaltschutz informiert.

Kaselitz betonte, dass nach den oft leidvollen Erfahrungen vor und auf der Flucht die Flüchtlingsunterkünfte nicht nur das erste, sondern oft auch längere Zuhause auf Zeit seien. „Es ist deshalb von größter Wichtigkeit, dass alle Geflüchteten in einer Flüchtlingsunterkunft frei von Angst, Bedrohung und Gewalt leben können. Dies gilt besonders für Kinder und Jugendliche, allein reisende Frauen und andere Menschen, die z.B. wegen ihrer sexuellen Ausrichtung besonders schutzbedürftig sind“, sagte Kaselitz heute in Ludwigslust. Immerhin 30 Prozent der Geflüchteten in Deutschland seien weiblich.

Die Integrationsbeauftragte Kaselitz hob bei ihrem Besuch die gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und UNICEF 2016 gestartete „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ hervor. Im Rahmen der Initiative wurden unter anderem Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften entwickelt, die Empfehlungen für schützende Rahmenbedingungen in den Einrichtungen enthalten.

Kaselitz: „Aktuell werden durch dieses Programm in 100 Unterkünften bundesweit Koordinatorenstellen für Gewaltschutz gefördert. Diese entwickeln mithilfe der Mindeststandards einrichtungsbezogene Schutzkonzepte und sorgen für ihre Umsetzung. Ich freue mich sehr über das hohe Interesse in Mecklenburg-Vorpommern. So nehmen neben der Gemeinschaftsunterkunft in Ludwigslust auch die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Stern-Buchholz und eine Gemeinschaftsunterkunft in Rostock am Programm teil.“

Schutzkonzepte sind nach Ansicht der Integrationsbeauftragten eine gute Grundlage, um das Wohl aller Bewohnerinnen und Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften zu gewährleisten. Den einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzepten gingen stets Risikoanalysen am jeweiligen Standort voraus. Kaselitz: „Oberstes Ziel muss es sein, alle Schutzbedürftigen vor körperlicher, sexueller oder seelischer Gewalt zu schützen.“

Schwerin - 20.11.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung