Sozialberufe-Anerkennungsgesetz


Sozialberufe-Anerkennungsgesetz macht Weg frei für Eingliederung von qualifizierten Einwanderern und Geflüchteten in den Arbeitsmarkt

Der Landtag debattierte heute über die staatliche Anerkennung von Sozialberufen. Sozialministerin Stefanie Drese stellte den entsprechenden Gesetzentwurf für die Landesregierung vor.

„Wir schaffen damit die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung in- und ausländischer Berufsqualifikationen, die Berufsbezeichnungen, das Verwaltungsverfahren, die behördliche Zuständigkeit und die Gleichstellung staatlicher Anerkennung mit in anderen Bundesländern verliehenen staatlichen Anerkennungen“, sagte Drese im Landtag.

Die Ministerin verdeutlichte, dass bislang nicht alle im Ausland erworbenen Nachweise erfasst werden, da sich die Antragsbefugnis auf Staatsangehörige der Europäischen Union beschränkt. „Das bedeutet in der Praxis, dass die im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Abschlüsse in den Bereichen Soziales und Pädagogik auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern oft nicht angemessen genutzt werden können, weil entsprechende Bewertungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger bisher fehlen“, so Drese.

„Hier setzt unser Gesetzentwurf an und vollzieht den dringend notwendigen Lückenschluss. Wir machen somit einen entscheidenden Schritt zur Eingliederung von qualifizierten Einwanderern und Geflüchteten in den Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern. Erkennen wir die Abschlüsse in sozialen Berufen von ausländischen Bürgerinnen und Bürgern an, eröffnen sich neue Möglichkeiten im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte, die gerade im Sozialbereich dringend benötigt werden“, betonte Ministerin Drese.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Landtag zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Schwerin - 18.10.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung