Strafgefangene schaffen Schulabschluss


35 Strafgefangene schaffen Schulabschluss im Justizvollzug von Neustrelitz und Bützow

Für Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) steht fest: „Wer sich für Bildung öffnet, startet auf richtigem Weg.“ Sie dankte Lehrern und Bediensteten für ihren Einsatz

„35 Gefangene haben ihre Abschlüsse geschafft. Das sind sechs Inhaftierte mehr als im letzten Jahr. Jeder Abschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem richtigen Weg der Resozialisierung. Wer eine Ausbildung oder die Schule erfolgreich beendet, festigt seinen Willen, nach der Entlassung aus der Haft ein Leben ohne neue Straftaten führen zu wollen. Der Unterricht hinter Gittern ist somit wichtiger Bestandteil für die Sicherheit der Allgemeinheit. Die Lehrer der Volkshochschulen und auch die Justizbediensteten haben somit durch ihre Arbeit mit den Schülern hohen Anteil am Opferschutz. Für diesen Einsatz gebührt ihnen Dank. Den Gefangenen wünsche ich, dass sie ihre selbst erarbeitete Chance nutzen“, so Justizministerin Hoffmeister.

Sieben Gefangene der Jugendanstalt Neustrelitz im Alter von 16 bis 24 Jahren schlossen die Mittlere Reife ab. Der Beste mit einem Notendurchschnitt von 2,0. Am Montag startet der neue Vorkurs für die Mittlere Reife. Bislang haben sich neun Schüler angemeldet. Unterrichtsbeginn ist im September. Sieben Neustrelitzer Insassen erlangten zudem die Berufsreife in Bildungsmaßnahmen wie Metalltechnik, Hotel- und Gastgewerbe sowie Farb- und Raumgestaltung. Zehn Jugendlichen wurde darüber hinaus der offizielle „Schweißerpass“ zuerkannt. In der JVA Bützow absolvierten sechs Strafgefangene die Mittlere Reife, 15 Inhaftierte den Abschluss zur Berufsreife. Die Teilnehmer waren die zwischen 24 und 52 Jahre alt. Die Besten im Berufsreifekurs hatten den Notendurchschnitt 1,1, der Beste im Realschulkurs 1,0. Die externen Prüfer äußerten sich anerkennend zu den Leistungen der Gefangenen. Die neuen Kurse starten im September. Alle Schüler erhalten neutrale Zeugnisse ohne Hinweis auf den Strafvollzug.

Schwerin - 19.08.2017
Text: Justizministerium