Terrorbekämpfung im Fokus


206. Innenministerkonferenz beginnt

Unter Vorsitz des Landes Sachsen beraten die Minister und Senatoren der Innenressorts der Länder vom 12. bis zum 14. Juni in Dresden.

Gemeinsam mit dem Bundesinnenminister sowie Sicherheitsexperten der Behörden wird in der ersten Innenministerkonferenz des Jahres eine breite Palette an Themen zur Inneren Sicherheit erörtert. Neben der ständigen Optimierung polizeilicher Arbeit werden unter anderem auch die rasant wachsende Cyber-Kriminalität, das Thema Abschiebung und der Umgang mit dem Phänomen der Reichsbürger eine Rolle spielen.

Der Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Länder, Lorenz Caffier, sieht angesichts der allgemeinen Sicherheitslage die Politik in der Pflicht: „Die Menschen in unserem Land vertrauen darauf, dass ihre Sicherheit bei uns Innenministern und Innensenatoren in guten Händen ist. Bei der derzeitigen Sicherheitslage mit terroristischen Anschlägen auch in Deutschland, Reichsbürgern, die legal Waffen besitzen und Hacker-Angriffen auf öffentliche Einrichtungen ist es klar, dass wir als Staat nicht in die Lage kommen dürfen, den Gegnern unserer Rechtsordnung rechtlich und technisch hinterherzulaufen. Deshalb werden wir auch die neuen Herausforderungen annehmen und weiterhin die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land an erste Stelle setzen.“

Dabei dürften der Sicherheit der Menschen keine „wahltaktischen Spielchen“ im Wege stehen. „Die Sozialdemokraten müssen endlich den Weg frei machen, damit wir unseren Sicherheitsbehörden die benötigten gesetzlichen Mittel an die Hand geben können“, erklärt Caffier. Bereits zur Innenministerkonferenz im Herbst 2016 war das Thema „Wohnungseinbruchsdiebstahl“ in Verbindung mit Telekommunikationsüberwachung ein Streitthema zwischen den Innenministern und -senatoren von CDU und SPD. Während die Funkzellenabfrage im Falle eines Wohnungseinbruchdiebstahls von den unionsgeführten Ländern erfolgreich eingefordert wurde, soll nun auch die Aufnahme des qualifizierten Wohnungseinbruchdiebstahls, also des Einbruchs mit Gewalt- beziehungsweise Waffengebrauch, in den Katalog des § 100 a II der Strafprozessordnung erfolgen und so ebenfalls die Telekommunikationsüberwachung ermöglichen.

Auch die umfangreiche Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung blieb trotz vehementer Forderung der Unionspolitiker aufgrund „übergeordneter Gründe“ der Sozialdemokraten bisher aus. „Der erreichte Minimalkompromiss über die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf die so genannten Telemedien war längst überfällig“, bekräftigt Caffier. „Aber es wird Zeit, dass wir weitere praxistaugliche Maßnahmen einführen.“ Der Unionssprecher nennt hier beispielsweise die dringend notwendige Ausweitung auf Messenger Dienste oder den E-Mail-Verkehr und verlängerte Speicherfristen.

Trotz anhaltender Kritik durch die Grünen und durch einige sozialdemokratisch geführte Länder wollen die Unions-Innenminister und -senatoren ihrer Position zu Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber noch einmal Nachdruck verleihen. Sie stünden in dieser Angelegenheit weiter demonstrativ hinter dem Bund.

„Wir haben es bereits oft genug gesagt, die Handhabe bezüglich der Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber wird durch den Bund bestimmt. Das gilt auch für Afghanistan und auch nach den Ereignissen in Kabul. Ich finde es unverantwortlich sich in dieser Frage gegen den Bund zu stellen. Die Lage wird regelmäßig überprüft und so auch die Rechtmäßigkeit der Abschiebungen. Unser Standpunkt, den Entscheidungen des Bundes diesbezüglich zu folgen, hat sich nicht verändert.“

In diesem Zusammenhang kündigen die Unions-Innenminister ebenfalls an, weiter dafür zu kämpfen, dass Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft würden. „Die Grünen müssen hier endlich ihre Blockadehaltung aufgeben“, bekräftigte Caffier.

Im Fokus der Konferenz wird die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus stehen. Caffier sieht hierin eine maßgebliche Aufgabe für die Zukunft: „Spätestens seit dem Fall Amri hat der islamistische Terror auch Deutschland erreicht. Der Anschlag hat uns gezeigt, dass unsere Sicherheitsstruktur rechtlich und technisch mit den neuen Dimensionen des Terrors Schritt halten können muss. Darüber müssen wir sprechen.“

So werden auf der IMK Vorschläge diskutiert wie die Überprüfungen von Dienstleistern bei Veranstaltungen, die Anschaffung neuer gepanzerter Sonderwagen für die Länder oder auch der weitere Ausbau der länderübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Länderpolizeien sowie zwischen den Verfassungsschutzämtern der Länder.

Aber auch weitreichendere Empfehlungen werden von Seiten der Unionsinnenminister und -senatoren erwogen.

„Die vom Bundesinnenminister vorgeschlagene biometrische Gesichtserkennung wäre ein wirkungsvolles Mittel im Kampf gegen jeglichen Extremismus. Alle Maßnahmen, die helfen, unser Land sicherer zu machen, sollten zumindest in Betracht gezogen und besprochen werden. Viel zu oft werden gute Ansätze aus Prinzip im Vorfeld verteufelt“, so Caffier.

Für eine lückenlose Sicherheitsstruktur müsse zukünftig nicht nur über Ländergrenzen hinaus, sondern auch über die Grenzen des heute vielleicht noch nicht Vorstellbaren gedacht werden, meint der Sprecher der unionsgeführten Länder: „Für uns ist es fast unvorstellbar, aber wir dürfen nicht so blind sein, zu glauben, dass nur Männer zwischen 25 und 35 extremistisch aktiv sind. Der Fall des „IS-Mädchen“ Safia hat beispielsweise gezeigt, dass auch Jugendliche und selbst Kinder schon früh instrumentalisiert werden können. Hier müssen Möglichkeiten geschaffen werden, um rechtzeitig zu handeln und nicht erst, wenn es zu spät ist. Zum Schutz der Kinder, aber auch zum Schutz der Gesellschaft.“

Die Innenminister und -senatoren der Union wollen darüber beraten, die Altersgrenze für die Überwachung von Minderjährigen durch den Verfassungsschutz bundesweit weiter zu vereinheitlichen oder gegebenenfalls auch fallen zu lassen.

Die Beschlüsse der Beratungen der 206. Innenministerkonferenz werden zeitnah auf der Internetseite der Innenministerkonferenz zu finden sein.

Schwerin - 12.06.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa


206. Innenministerkonferenz in Dresden beendet

Lorenz Caffier (CDU): Die Sicherheitsbehörden müssen rechtlich und technisch Schritt halten können


Die Minister und Senatoren der Innenressorts der Länder, der Bundesinnenminister sowie Sicherheitsexperten der Behörden folgten der Einladung des sächsischen Innenministers, Markus Ulbig, zur 206. Innenministerkonferenz vom 12. bis 14. Juni nach Dresden.

Innenministerkonferenz

Innenminister und -Senatoren des Bundes und der Länder (Foto: IM)

In der ersten Innenministerkonferenz des Jahres erörterten sie gemeinsam eine breite Palette an Themen zur Inneren Sicherheit. Neben der ständigen Optimierung polizeilicher Arbeit wurden unter anderem auch die rasant wachsende Cyber-Kriminalität, Asyl- und Flüchtlingsfragen und der weitere Umgang mit dem Phänomen der Reichsbürger diskutiert.

Der Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Länder und Minister für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz Caffier, fand deutliche Worte zur allgemeinen Sicherheitslage: „Uns allen ist bewusst, dass sich die Sicherheitslage in Deutschland in den vergangenen Jahren erheblich verändert hat: Terror, Cyber-Attacken, extremistisch motivierte Straftaten, Übergriffe von Ausländern und auf Ausländer, aber auch ein neues Niveau von organisiertem Verbrechen oder Wohnungseinbrüchen. Das alles stellt uns vor Herausforderungen. Unser Land hat bereits einen hohen Sicherheitsstandard. Es liegt an uns Innenministern und -senatoren, auch weiterhin alles zu tun, um diesen zu halten und auszubauen. Mit den gefassten Beschlüssen sind wir auf dem richtigen Weg.“

Trotz konstruktiver Auseinandersetzung konnten die Innenminister und -senatoren der Länder nicht bei allen Tagesordnungspunkten Einigung erzielen. So zeigte sich Minister Caffier besonders enttäuscht darüber, dass es nicht gelungen ist, die Überwachung der Telekommunikation gemäß Paragraph 100a Strafprozessordnung im Falle eines Wohnungseinbruchdiebstahls mit Waffen oder unter Gewaltanwendung zu ermöglichen: „Wir haben es bereits geschafft, dass der Wohnungseinbruchdiebstahl als Verbrechen eingestuft und diesbezüglich der Zugriff auf die Verkehrsdaten erweitert wurde. Leider wurde der Weg für die Telekommunikationsüberwachung im Falle des qualifizierten Wohnungseinbruchdiebstahl nicht frei gemacht, um damit die Wohnungseinbruchskriminalität besser verfolgen zu können.“ Caffier verwies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Forderung der Unionspolitiker, auch die Vorratsdatenspeicherung auf Messenger-Dienste beziehungsweise den E-Mail-Verkehr zu erweitern. Es würde Zeit, weitere praxistaugliche Maßnahmen einzuführen.

Große Einigkeit herrschte unter den Innenministern und -senatoren aller Länder jedoch hinsichtlich der Einführung neuer Möglichkeiten bei DNA-Untersuchungen zur Identifizierung von Tätern. Mit Hilfe von DNA-Spuren sollen nun auch Rückschlüsse auf äußere Merkmale, den sogenannten „Phänotyp“, von Tatverdächtigen gezogen werden können. Unions-Innenminister Lorenz Caffier, der bereits seit längerem für eine Ausweitung der DNA-Untersuchung für Ermittlungszwecke plädierte, zeigte sich erfreut über das Ergebnis: „Im Januar dieses Jahres konnten wir in Mecklenburg-Vorpommern den Tatverdächtigen im Fall eines schweren sexuellen Missbrauchs an einem Kind mit Hilfe einer DNA-Spur überführen. Dieser Fall hat einmal mehr gezeigt, dass der DNA-Beweis eines der erfolgreichsten kriminalistischen Instrumente bei der Identifizierung von Tätern sowie bei der Zuordnung von Tatspuren ist", so Caffier. „Vor diesem Hintergrund begrüße ich eine Ausweitung der DNA-Untersuchung auf offen sichtbare äußere Merkmale einer Person sehr. Wir haben technisch längst die Möglichkeiten, um Täter zu ermitteln. Wir sollten sie auch nutzen. So können wir nicht nur schnellere Ermittlungserfolge vorweisen, sondern auch Kräfteaufwand einsparen.“ Bisher war nur ein Abgleich der DNA und die Geschlechtsbestimmung erlaubt. Nun sollen auch weiterführende Untersuchungen wie beispielsweise die Feststellung der Farbe des Haares und der Augen zulässig werden.

Im Zuge der Konferenz bekräftigte der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns noch einmal den gemeinsamen Standpunkt bezüglich des Waffenbesitzes durch Reichsbürger: „Wir Innenminister und -senatoren sind nach wie vor der Meinung: Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten! Deshalb ist es unser entschlossenes Ziel, bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse und nach Einzelfallprüfung, Reichsbürgern und Extremisten die waffenrechtliche Erlaubnis zu verwehren beziehungsweise zu entziehen.“ Seit einiger Zeit müssen sich die Behörden in Deutschland vermehrt mit dem Phänomen der „Reichsbürger“ auseinandersetzen. Dabei hat die Aggressivität gegenüber Behördenmitarbeitern deutlich zugenommen. Amtsanmaßungen, Drohungen oder Widerstandsdelikte im Rahmen von Verkehrskontrollen sind keine Seltenheit mehr. Die Vertreter der Innenministerkonferenz fordern jedoch, noch einen Schritt weiterzugehen: „Wir sagen ganz klar, dass sogenannte „Reichsbürger“ nichts im öffentlichen Dienst zu suchen haben. Es darf nicht möglich sein, für den Staat zu arbeiten, während die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht anerkannt wird, das ist schlicht paradox. Deshalb sollten unverzüglich arbeits- und beamtenrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst“, so Caffier.

Die sogenannten „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland und somit die geltenden Rechte, das Grundgesetz, deutsche Behörden und Gerichte nicht an. Für das Land Mecklenburg-Vorpommern werde gegenwärtig ein umfassender Überblick über Art, Umfang und Ausprägungen des Kontaktes von „Reichsbürgern“ mit den Behörden im Land erarbeitet.

Der Schwerpunkt der Frühjahrskonferenz in Dresden lag auf der Bekämpfung des Islamistischen Terrors. „Es war gut und wichtig, dass wir uns auf dieser Tagung umfänglich mit Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus befasst und dabei auch kontroverse Fragen diskutiert haben. Spätestens der Fall Amri hat uns gezeigt, dass auch im sicheren Deutschland Terror möglich ist. Wir werden ohne Frage auch zukünftig damit konfrontiert werden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass unsere Sicherheitsstruktur technisch und rechtlich mit den neuen Dimensionen des Terrors Schritt halten kann“, erklärte Caffier.

Zu diesem Zweck beschloss die IMK, die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden sowie zwischen den Verfassungsschutzämtern der Länder weiter zu verbessern. Darüber hinaus beschloss sie, den Musterentwurf eines Polizeigesetzes zu schaffen. Damit wird es seit Langem wieder ein deutschlandweit einheitliches Polizeigesetz in den Ländern geben. Die Harmonisierung polizeilicher Standards sei dringend notwendig, so der Sprecher der unionsgeführten Länder der IMK: „Die Polizeigesetze in den Ländern müssen vereinheitlicht werden, um beispielsweise auf gleiche Datenbestände oder gemeinsame Kriterien als Handlungsgrundlage zurückgreifen zu können. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Sicherheit überall in unserem Land gleichermaßen gewährleistet ist, egal ob die Bürgerin oder der Bürger in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern lebt.“ Unberührt davon bleiben die Länder selbstverständlich für ihre polizeilichen Maßnahmen verantwortlich. „Wir brauchen starke Landesbehörden und starke Bundesbehörden, um ganzheitlich unter Einbeziehung aller verfügbaren Erkenntnisse reagieren zu können. Nur so ist es uns möglich, Sicherheitsgefährdungen rechtzeitig zu erkennen oder wirksam darauf zu reagieren“, erklärte der Sprecher der unionsgeführten Länder weiter.

Am Rande der Konferenz diskutierten die Innenminister und -senatoren der Länder ebenfalls über weiterführende Maßnahmen im Zuge der Terrorismusabwehr, wie beispielsweise den verbesserten Schutz von Großveranstaltungen oder die Nutzung von Systemen zur biometrischen Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen. Geplant ist ein System, welches Gesichter mit Aufnahmen in vorgegeben Datenbanken abgleicht und automatisch Alarm schlägt, wenn ein Verdächtiger erkannt wird.

Die Innenministerkonferenz biete die Gelegenheit, Denkanstöße auf politischer Ebene zu geben. Dabei dürfe es laut des CDU-Ländersprechers kein „Denkverbot“ geben: „Uns Innenministern der Union ist bewusst, dass einige Vorschläge umstritten sind, aber um im Kampf gegen den Terrorismus und Kriminalität geeignete Lösungen zu finden, dürfen Ansätze nicht von vornherein in geübter Manier abgelehnt werden. Die Unionsminister fordern unter anderem, dass zukünftig auch in Deutschland die Mautdaten von LKW zur Aufklärung schwerster Verbrechen genutzt werden dürfen. Caffier führte als Beispiel an, dass im Fall von Sexualmorden in Baden-Württemberg große Ermittlungsfortschritte durch die Hilfe der österreichischen Behörden erzielt werden konnten, weil dort Mautdaten ausgewertet werden dürften: „Wie sollen wir den Menschen in Deutschland erklären, dass der Täter in Österreich mithilfe der Mautdaten schnell gefasst wird, aber wir denselben Schwerverbrecher mit demselben Fahrzeug ein paar Kilometer weiter, auf deutscher Seite, nicht mehr aus dem Verkehr ziehen können?“

In Bezug auf die im Vorfeld vielfach diskutierten Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan beschlossen die Innenminister und -senatoren der Innenressorts der Länder, zunächst den gemeinsamen Bericht des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Inneren zur neuen Einschätzung der Lage abzuwarten. Gefährder, Straftäter sowie ausreisepflichtige Asylbewerber, die sich ihrer Identitätsfeststellung verweigern, sollen auch weiterhin abgeschoben werden. „Ich bin froh, dass wir uns auf einen gemeinsamen Beschluss verständigen konnten. Wir müssen abwarten, was die Überprüfung der Lage ergibt. Dass Gefährder und Straftäter zurückgeführt werden müssen, war immer unumstritten bei allen Innenministerien. Natürlich wird Deutschland verfolgten Menschen auch weiterhin Schutz gewähren, aber der Aufenthalt nicht schutzbedürftiger Asylsuchender ohne Bleibeperspektive und straffällig gewordener Personen in Deutschland muss möglichst schnell beendet werden“, erklärte Caffier. In diesem Zusammenhang kündigten die Unions-Innenminister ebenfalls an, weiter dafür zu kämpfen, dass Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft würden.
Die Beschlüsse der Beratungen der 206. Innenministerkonferenz sind zeitnah auf der Internetseite der Innenministerkonferenz zu finden.

Schwerin - 14.06.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa