Umweltministerkonferenz in Bad Saarow


Umgang mit der geschützten Art Wolf wird Chefsache

Ein zentrales Thema der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 03.05. bis 05.05.2017 in Bad Saarow war der Umgang mit geschützen Arten, allen voran Wolf und Biber. Der Bund hat den auf der letzten UMK auf Antrag von MV geforderten Bericht zum Erhaltungszustand der Art Wolf vorgelegt.

„Das Thema Wolf ist für mich von besonderer Wichtigkeit, weil Mecklenburg-Vorpommern neben Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen mit am stärksten von der Wiederansiedlung des Wolfes betroffen ist.“, so Minister Backhaus.
Die Wolfspopulation in Deutschland verzeichnet einen deutlichen Zuwachs, auch wenn der Wolf noch nicht in allen Regionen Deutschlands angekommen ist. Dieser Trend wird sich fortsetzen.

„Der vom BMUB vorgelegte Bericht lässt noch viele Fragen offen. Daher haben wir uns heute auf die Einberufung einer länderoffenen Ad hoc-Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene geeinigt. Unstrittig ist, dass der gute Erhaltungszustand der Art Wolf in Deutschland noch nicht erreicht ist, dennoch brauchen wir schnellstmöglich klare Vorgaben zum Umgang und zum weiteren Verfahren mit dem Wolf. Dazu zählen vor allem Fragen zum Umgang mit Problemwölfen, des zukünftigen Managements sowie der Schadensregulierung. Das ist für mich absolute Chefsache, daher wird sich Mecklenburg-Vorpommern selbstverständlich an dieser Ad hoc-AG beteiligen.“, zeigt sich der Minister zufrieden mit dem Ergebnis der Debatte.

Auch der Grundwasserschutz beschäftigte auf Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern erneut die UMK. Bereits auf der 85. UMK 2015 in Augsburg war auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern der Bund in Beschlussziffer 3 zu TOP 29 gebeten worden, auch für nicht relevante Metaboliten (nrM) einen Schwellenwert einzuführen. Pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten (= Abbauprodukte) sind zwar nach den Anforderungen der EU für die Zulassung als nicht relevant bewertet, können aber für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dennoch relevant sein.

„Bei der kürzlich im Bundesrat erfolgten Änderung der Grundwasserverordnung wurde die Chance verpasst, einen Schwellenwert für die nrM aufzunehmen, obwohl es dafür im Umweltausschuss eine klare Ländermehrheit gab. Daher hatte ich gehofft, dass sich die UMK zu einem entsprechenden Beschluss durchringen kann. Der Beschluss ist jedoch am Widerstand einzelner Länder - insbesondere Bayern - gescheitert. Aber wir bleiben an diesem wichtigen Thema dran und werden es zur nächsten UMK erneut aufrufen“, zeigt sich der Minister kämpferisch in seinen Bemühungen um die Verbesserung des Grundwasserschutzes.

„Ich betone immer wieder, dass der Grundwasserschutz eine der größten Herausforderungen der Umweltpolitik ist und wir in der Verantwortung stehen, auch für die nachfolgenden Generationen sauberes Grundwasser zu sichern. Dafür müssen jetzt zwingend die Weichen gestellt werden. Das betrifft neben der Grundwasserbelastung mit Nitrat und Arzneimittelrückständen vor allem auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und deren relevante und nicht relevante Metaboliten.“, betont der Minister.

Umso erfreulicher ist der zu TOP 27 gefasste Beschluss, mit dem die UMK bekräftigt, die Bemühungen zur weiteren Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Schutz des Grundwassers fortzusetzen.

Auch der Antrag Mecklenburg-Vorpommerns zur Verankerung von Eckwerten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung in der TA Luft (= Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) konnte sich in leicht geänderter Fassung durchsetzen. „Wir sind uns länderübergreifend einig, dass der Abschluss der Novellierung der TA Luft noch in dieser Legislatur absolute Priorität hat. Dennoch sehen wir weiteren Anpassungsbedarf. Die novellierte TA-Luft wird sich erheblich auf die Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland auswirken. Deshalb muss den gegenläufigen Effekten von Umweltschutzvorgaben und gesellschaftlich gewünschten Tierwohlanforderungen in der TA-Luft ausreichend Rechnung getragen werden. Aus meiner Sicht kann die TA-Luft nur zur Rechtssicherheit von Genehmigungsverfahren beitragen, wenn sie in Bezug auf die verschiedenen Schutzgüter klare Verfahrensvorgaben zur Messung und Bewertung von Emissionen und Immissionen enthält. Daher haben wir den Bund aufgefordert, in der TA Luft auch Eckwerte für die Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen zu verankern, um eine einheitliche Umsetzung des BImSchG in der TA-Luft zu gewährleisten.“, erklärt der Minister. Der ursprüngliche Referentenentwurf sah in Anhang 8 bereits eine entsprechende Regelung vor (0,3 kg N/ha*a), die jedoch im Anhörungsverfahren gestrichen wurde. „Hier prallen unterschiedliche Interessen aufeinander. Über weitere Einzelheiten kann man sicher verhandeln, aber am Ende muss ein verbindlicher Eckwert für die Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen stehen. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht, das sollten wir nicht den Gerichten überlassen.“, bekräftigt Dr. Backhaus seine Position.

Des Weiteren zeigte sich die UMK einig zur Einhaltung der NO2-Immissionsgrenzwerte und bekräftigte, dass die Bemühungen zur Aufarbeitung des Abgasskandals forciert werden müssen. Sie verwies dabei erneut auf die Verantwortung der Automobilindustrie.
„Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass Fahrzeuge, die die geforderten NO2-Grenzwerte nachweislich nur im Labor und nicht im normalen Straßenverkehr erreichen, weiterhin für den Straßenverkehr zugelassen werden. Das konterkariert sämtliche Bemühungen zur Luftreinhaltung. Wir müssen zeitnah zu einer deutlichen Reduzierung der tatsächlichen NO2-Immissionsgrenzwerte aller Fahrzeugflotten kommen.“, so der Minister. Darum gilt es zum einen, offensichtliche Regelungsdefizite zu beseitigen und zum anderen schnellstmöglich technisch geeignete und wirtschaftlich vertretbare Nachrüstprogramme festzulegen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre vermeintlich umweltfreundlichen Neuwagen auf eigene Kosten nachrüsten müssen, sondern die Hersteller der Fahrzeuge dies übernehmen.

„Ich fordere daher die Automobilindustrie auf, unverzüglich zu Nachrüstlösungen zu kommen. Sollte das nicht geschehen, werden wir mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative den Druck auf die Autohersteller erhöhen. Auch die Abschaffung der Steuerprivilegierung für Dieselkraftstoff wird dann kein Tabuthema mehr sein.“, betont der Minister Backhaus.

Schwerin - 05.05.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt