Verbesserung des Unterhaltsvorschusses


Ministerin Stefanie Drese (SPD) wirbt für Verbesserung des Unterhaltsvorschusses und mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

Sozialministerin Stefanie Drese hat heute auf die hohe Bedeutung der Gesetzesinitiativen zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses und für mehr Transparenz bei den Entgeltstrukturen hingewiesen. Beide Gesetze wurden heute im Bundestag beraten.

„Wenn Bundestag und Bundesrat nach ihren jeweiligen Beratungen abschließend zustimmen, erhalten ab dem 1. Juli 2017 deutlich mehr Alleinerziehende staatliche Unterstützung, wenn sie von dem anderen Elternteil finanziell im Stich gelassen werden“, verdeutlicht Drese. „Das wäre ein großer politischer Erfolg auch für Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.“

Den Unterhaltsvorschuss soll es nach der Einigung von Bund und Ländern sowie einem Beschluss des Bundeskabinetts künftig bis zum vollendeten 18. Lebensjahr geben. Zudem ist geplant, die Begrenzung der Bezugsdauer aufzuheben. Drese: „Das sind deutliche Verbesserungen für alleinerziehende Mütter und Väter. Und damit bekämpfen wir ganz gezielt Kinderarmut."

Das geplante Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit ist nach Ansicht von Ministerin Drese ein wichtiges Instrument für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Arbeitnehmerinnen hätten dann einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft, was ihre männlichen Kollegen in gleichwertigen Positionen verdienen. Drese: „Damit können Frauen in Firmen ab 200 Mitarbeitern zukünftig ihre Ansprüche bei der Aushandlung des Gehalts besser durchsetzen.“ Von dem Gesetz profitieren etwa 72.000 Frauen in Mecklenburg-Vorpommern in 309 Unternehmen.

Ministerin Drese ist zuversichtlich, dass die gesetzliche Regelung auch auf kleinere Unternehmen ausstrahlen wird und die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weiter schließt. Zudem gelte es den eingeschlagenen Weg einer ursachenbezogenen Bekämpfung von Entgeltungleichheit von Frauen und Männern fortzusetzen. Dies geschieht z.B. durch den stetigen Kita-Ausbau, aber etwa auch durch einen Umbau des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting mit Kinderanteil.

Hintergrund:

Selbst nach dem sogenannten bereinigten Gender-Pay-Gap besteht noch eine Einkommensdifferenz in Höhe von bundesweit 7 Prozent, in M-V von 4 Prozent, zwischen Frauen und Männern. Dabei werden Beschäftigte gleichen Alters, gleicher Ausbildung und Erfahrung, gleicher Tätigkeit und gleicher Arbeitszeit miteinander verglichen.

Schwerin - 16.02.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung


Ministerin Stefanie Drese (SPD): Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bringt deutliche Verbesserungen für Alleinerziehende und Kinder

Heute und Morgen findet in Schwerin die Bund-Länder-Tagung zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes statt. Durch eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sollen Alleinerziehende und ihre Kinder besser unterstützt werden. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V ist Gastgeber und Organisator der Konferenz.

Die Tagung wollen Bund, Länder und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände nutzen, um weitere Schritte zur Ausgestaltung und Finanzierung der Reform vorzubereiten. Zudem soll auch die Praxis die Umsetzung erleichtert werden. In fast allen Bundesländern sind die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz betraut.

„Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Mütter und Väter und ihre Kinder. Ich freue mich deshalb sehr, dass ab dem Sommer mehr Alleinerziehende staatliche Unterstützung erhalten sollen, wenn sie von dem anderen Elternteil finanziell im Stich gelassen werden“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese am Rande der Tagung in Schwerin.

Kinder, für die ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, erhalten den Unterhaltsvorschuss bisher nur bis zum 12. Lebensjahr und maximal für sechs Jahre. Drese: „Diese Begrenzung entfällt nun. Den Unterhaltsvorschuss soll es künftig bis zum vollendeten 18. Lebensjahr geben und die Begrenzung der Bezugsdauer wird aufgehoben. Das ist eine deutliche Verbesserung der Situation von alleinerziehenden Müttern und Vätern. Und damit bekämpfen wir ganz gezielt Kinderarmut", so Drese.

Schwerin - 09.05.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung


Ministerin Stefanie Drese (SPD): Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bringt deutliche Verbesserungen für Alleinerziehende und Kinder


Der Bundesrat hat heute abschließend dem Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von sechs Jahren wird aufgehoben.

„Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses und die wegfallende Begrenzung bringen deutliche Verbesserungen für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb besondere Unterstützung brauchen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.

Der Unterhaltsvorschuss hilft in einer schweren Lebenssituation. Bei Ausfall von Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils sind Alleinerziehende gerade bei Kindern und Jugendlichen über 12 Jahren besonderen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen in der Zeit, wo Kinder generell mehr kosten, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auch für den von dem anderen Elternteil geschuldeten Unterhalt aufkommen.

Drese: „Diesen Umständen trägt die Anhebung der Altersgrenze und die Aufhebung der Bezugshöchstdauerbegrenzung Rechnung. Kinder von Alleinerziehenden werden materiell und perspektivisch besser gestellt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut geleistet.“

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses für Kinder von 12 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beträgt 268 Euro monatlich. Für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren sind 150 Euro und von 6 bis 11 Jahren 201 Euro vorgesehen.

Schwerin - 02.06.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung